Schwerpunkte und Leistungen
Unternehmensbeschreibung
Rechtsanwaltskanzlei STEINWACHS
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptstandorten in Hamburg (Rotherbaum), Berlin (Mitte) und Bremen (Schwachhausen) bietet bundesweit professionelle Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten.
Das Leistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei STEINWACHS umfasst insbesondere die Bereiche
Anlegerschutzrecht ⋅ Arbeitsrecht ⋅ Gastronomierecht ⋅ Mietrecht ⋅ Unternehmensrecht ⋅ Verkehrsrecht ⋅ Gewerbemietrecht ⋅ Familienrecht ⋅ Immobilienrecht ⋅ Baurecht ⋅ Versteigerungsrecht ⋅ Handelsrecht ⋅ Medien/Sport/Fashion ⋅ Reiserecht ⋅ Erbrecht ⋅ Schadensersatzrecht ⋅ Transportrecht ⋅ Mediation
Dazu verfügen die Anwälte der STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei über langjährige Erfahrung im Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Strafrecht.
Daneben haben sich die Rechtsanwälte der Kanzlei STEINWACHS auf die Beratung ausgewählter Berufe und Unternehmensgruppen spezialisiert. Durch die Erarbeitung der spezifischen Problemgebiete der jeweiligen Arbeitsfelder ist die Kanzlei in der Lage, umfassende Beratungskonzepte zu erarbeiten und erspart so ihren Mandanten die zeit- und kostenaufwendige Inanspruchnahme verschiedener Anwälte und/oder Berater.
Da sich in vielen Rechtsgebieten für die lösungsorientierte Mandatsbearbeitung dennoch ein interdisziplinäres Netzwerk empfiehlt, arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwälten und Spezialisten anderer Fachgebiete zusammen, um Sie rechtssicher, zielorientiert und erfolgreich zu beraten und zu vertreten.
Wir vertreten Privat- und Geschäftskunden in allen von uns betreuten Rechtgebieten, insbesondere
- Privatkunden
- Selbständige und Freiberufler
- Handel und Dienstleister
- Handwerker
- Produzierendes Gewerbe
- alle Bereiche der Gastronomie und Hotellerie
Unsere Leistung umfasst Gestaltung, Beratung, Vertretung und Prozessführung im:
– Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungen, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträge, Umstrukturierungen und Betriebsübergänge sowie Interessenausgleich und Sozialpläne.
– Gastronomierecht: Managementverträge, Kooperationsverträge, Pachtverträge, Haftung des Gastwirts, Konzessionen, Lizenzen, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Bierlieferungsvertrag
– Immobilienrecht: Grundstücksrecht, Immobilienrecht, gebrauchte Eigentumswohnungen, Kaufvertrag, Schadensersatz, Vertragsgestaltung, Gewerbegrundstück, Nachbesserung
– Schadensersatzrecht: Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltshilfekosten, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfalls- Ansprüche, Renten- und Unterhaltsansprüche
– Baurecht: Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen, Erwirkung einer Bauhandwerkersicherung, Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens, Vertretung im Baugenehmigungsverfahren, Beantragung des Bauvorbescheids, Gerichtliche Vertretung
– Familienrecht: Ehevertrag / Scheidung / Unterhalt / Umgangs- und Sorgerecht/ Güterrecht/ Versorgungsausgleich.
Die Beratung der Kanzlei erfolgt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch und Portugiesisch (für weitere Sprachen wird auf Wunsch kostenfrei ein Dolmetscher hinzugezogen).
Die Vertretung in den von der Kanzlei nicht besetzten Rechtsgebieten übernimmt auf Empfehlung gerne ein fachkundiger Kollege.
Verantwortlich für den Inhalt der Seite STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Hamburg Berlin Bremen)
Mietglied er Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
Impressum
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Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz):RA Stephan Steinwachs S T E I N W A C H S Hallerstr. 89 20149 Hamburg
T +49 (40) 41 53 7117 – 0 F +49 (40) 41 53 7117 – 17 info@kanzlei-steinwachs.de Internet: www.kanzlei-steinwachs.de
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs ist in Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (40) 357 441 – 0, Fax: +49 (40) 357 441 – 41
http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de Die gesetzliche Berufbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die nachfolgend aufgelisteten berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.brak.de bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort “Informationspflichten gem. § 5 TMG” abrufbar:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Haftungshinweis
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RA Stephan Steinwachs
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- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
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- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Hinweis auf außergerichtliche Schlichtungsstellen
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der außergerichtlichen Schlichtung ist nicht gegeben. Die Teilnahme daran lehnen wir ausdrücklich ab.
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