—öffnet wieder So 08:00
Über uns
Unsere Leistungen sind für Sie kostenfrei bei bestehenden Pflegegrad Unsere Leistungen sind nach Landesrecht NRW anerkannt, die Rechnung erfolgt direkt mit Ihrer pflegekasse über Entlastungsleistungen §45b SGBXI und Verhinderungspflege §39 SGB XI.