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Leistungen
Unsere Leistungen im Überblick!
Unser Pflegeleitbild soll die Grundlage sein, um dem Kunden (Patienten) das größtmögliche Wohlbefinden zu schaffen sowie die bestmögliche Pflege zu bieten.Wir sehen den Kunden als eine Einheit und beachten die Bedürfnisse unter dem Blickwinkel von Körper, Geist und Seele in unserer Pflege. Deshalb ist bei einem Einsatz beim Kunden die Krankenschwster auch für die hauswirtschaftlichen Dinge (z.B. Reinigen der Wohnung, einkaufen) zuständig. Der Kunde kommt dadurch in den Genuß des seltenen Personalswechsels. Der Personalwechsel ist lediglich durch Arbeitszeitregelungen bestimmt!
Zu unseren Leistungen im Bereich der Krankenversicherung gehören die Wundversorgung, Verbandswechsel, Injektionen, Infusionen, Schmerztherapie, Katheterisierungen, Gabe von Medikamenten, Herrichten von Wochenboxen, Anlegen von Kompressionsverbänden und Anziehen von Antithrombose-strümpfen, Blutdruckkontrollen, Blutzuckerbestimmungen, Verabreichung von Tropfen und Salben, Trachealkanülenpflege, Portversorgung, PEG-Versorgung, Versorgung nach ambulanten Operationen und die Überwachung von Infusionen.
Insbesondere betreuen und pflegen wir
Multiple Sklerose Patienten
Onkologische Patienten (Ernährung, Infusion, Portversorgung)
Patienten mit Schmerztherapien
Patienten mit Demenzerkrankungen
Apoplex Patienten
MRSA Patienten
Multi-Infarkt Patienten
Querschnittspatienten
Patienten mit Niereninsuffizienz
Patienten mit Diabtes mellitus
Kinderkrankenpflege
Im Bereich der Pflegeversicherung sind die Leistungen durch die sogenannten Leistungskomplexe vorgegeben. Der Patient wählt nach seinen Bedürfnissen und dem zur Verfügung stehenden Geld seine Leistungen aus. Dabei sind die Inhalte der Leistungskomplexe von der Pflegekraft zu erfüllen; eine Zeitvorgabe oder -festlegung gibt es nicht !!!
Bei Empfängern von Geldleistungen aus der Pflegeversicherung leisten wir nach Terminabsprache auch die sogenannten Beratungsgespräche, die von den Pflegekassen halbjährlich, bzw. vierteljährlich vorgeschrieben sind.
Aktuelles
Die häusliche Krankenpflege (SGB V)
Arbeitsgrundlage für unser dreijährig examiniertes Personal ist die häusliche Krankenpflege, wie sie im Sozialgesetzbuch V, § 37, festgelegt ist. Der Patient erhält häusliche Krankenpflege, wenn sie vom Arzt verordnet wird und dem Ziel der ärztlichen Behandlung entspricht oder wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.Dabei hat der Patient die freie Wahl des ambulanten Pflegedienstes von dem er versorgt werden möchte.
Bei der Notwendigkeit häuslicher Krankenpflege stellt der Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die der Patient zu unterschreiben hat. Er bestätigt damit, dass es in seinem Haushalt keine Person gibt, die die Behandlungspflege durchführen kann. Dann sucht sich der Patient einen ambulanten Pflegedienst oder lässt sich vom Hausarzt einen Pflegedienst empfehlen. Er übergibt dem Pflegedienst die Verordnung, der sie zur Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse einreicht. Nach der Bewilligung der Krankenkasse kann die Behandlung beginnen. Der Pflegedienst rechnet dann am Monatsende die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient erhält dann von der Krankenkasse eine Rechnung über die Eigenbeteiligung, das sind z.Zt. 10% für maximal 28 Tage im Jahr, wenn der Patient aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten nicht zuzahlungsbefreit ist.
Schwerpunkte und Leistungen
Krankenpflege
Hauskrankenpflege
Multiple Sklerose
ambulanter Pflegedienst
Portversorgung
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