und nach Vereinbarung
Leistungen
Tauglichkeit für Triebfahrzeugführer
Bestandteile der ärtzlichen Untersuchung:
• Anamnese und allgemeine körperliche Untersuchung
• Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
• Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm)
• Blutuntersuchung / Laboranalyse
• Drogenscreening
Dauer: ca. 1 Stunde
Bestandteile der psychologischen Untersuchung:
Computergestützte Untersuchung (Wiener Testsystem):
• Kognitive Leistungsfähigkeit
• Psychomotorische Fähigkeiten
Psychologisches Gespräch:
• tätigkeitsbezogene Persönlichkeits- und Einstellungsfaktoren
• kommunikative Fähigkeiten
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Tauglichkeit für Berufskraftfahrer (LKW, TAXI, BUS)
Ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 FeV):
Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Berufskraftfahrer wird eine allgemeine ärztliche Anamnese und Untersuchung auf Erkrankungen durchgeführt, welche die Eignung bestätigen oder ausschließen können. Dies gilt sowohl für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E als auch für D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Funktionsleistungstest (nach Anlage 5.2 FeV):
Auch die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentration und Aufmerksamkeit sowie Reaktionsfähigkeit müssen erfüllt werden. Zu diesem Zweck werden computergestützte psychologische Testverfahren eingesetzt. Dies gilt für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Untersuchung des Sehvermögens (nach Anlage 6.2 FeV):
Zur Dokumentation eines ausreichenden Sehvermögens werden Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld, Stereosehen sowie Kontrast- und Dämmerungssehen überprüft, um eine Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis möglich zu machen. Dieses muss mittels einer Untersuchung (gemäß Anlage 6.2 FeV) nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E als auch für D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Untersuchungen für LKW-Fahrer (Führerschein Klasse C/ CE/ C1/ C1E)
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 erworben, so müssen Sie ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die gesundheitliche Eignung (1) sowie eine ausreichende Sehfähigkeit (3) nachweisen.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis C/ CE nach dem 1.1.1999 gilt diese immer nur befristet für fünf Jahre, d.h. Sie müssen bei der Beantragung und zur Verlängerung alle fünf Jahre die Untersuchungen (1) und (3) durchführen lassen.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis C1/ C1E nach dem 1.1.1999 gilt diese befristet bis zum 50. Lebensjahr, d.h. Sie müssen bei der Beantragung und zur Verlängerung alle fünf Jahre die Untersuchungen (1) und (3) nachweisen.
Untersuchungen für Busfahrer (Führerschein Klasse D/ DE/ D1/ D1E)
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis sind neben der gesundheitlichen Eignung (1) und dem ausreichenden Sehvermögen (3) auch bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest ein entsprechendes Gutachten (2) nachzuweisen.
Die Fahrerlaubnis gilt befristet für fünf Jahre. Zur Verlängerung sind jeweils die gesundheitliche Eignung (1) sowie das Sehvermögen (3) zu untersuchen, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die speziellen psychischen Leistungsvoraussetzungen (2).
Untersuchungen für die Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis sind neben der gesundheitlichen Eignung (1) und dem ausreichenden Sehvermögen (3) ebenfalls die psychischen Leistungsvoraussetzungen (2) nachzuweisen.
Die Fahrerlaubnis gilt befristet für fünf Jahre. Zur Verlängerung sind jeweils die gesundheitliche Eignung (1) sowie das Sehvermögen (3) zu untersuchen, ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich die speziellen psychischen Leistungsvoraussetzungen (2).
Gesundheits-Check für Sporttaucher
Viele Tauchschulen, Tauchbasen und Verbände verlangen eine Untersuchung der Tauchtauglichkeit, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber auch um Tauchunfällen vorzubeugen, sollte sich jeder Sporttaucher regelmäßig von einem hierfür qualifizierten Arzt untersuchen lassen. Empfohlen wird, die Untersuchung mindestens alle drei Jahre zu wiederholen (vor dem 18. und ab dem 40. Lebensjahr jährlich).
Der angebotene Gesundheits-Check orientiert sich an den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) e. V. und beinhaltet:
• Anamnese und körperliche Untersuchung
• Lungenfunktionsuntersuchung
• Ruhe-EKG
• bei entsprechender Indikation: Laboruntersuchungen
Aktuelles
Eine berufliche Tätigkeit im Schienen- ebenso wie im Straßenverkehr stellt hohe Anforderungen an die gesundheitliche und psychologische Eignung des Einzelnen. Daher ist in vielen Rechtsvorschriften wie der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) oder der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt, dass vor der Aufnahme und während der Tätigkeit Tauglichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind.
Wir sind ein arbeits- und verkehrsmedizinisches Zentrum am Standort Berlin-Marzahn. Unser medizinisches und psychologisches Fachpersonal ist auf den Bereich Arbeits- und Verkehrsmedizin spezialisiert und vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannt. Alle Untersuchungen werden anhand aktuell gültiger Rechtsvorschriften durchgeführt, deren Einhaltung dank ständiger Weiterbildung unserer Mitarbeiter sichergestellt ist.
Zusätzlich bieten wir Gesundheits-Check für Sporttaucher an. Da viele Tauchschulen, Tauchbasen und Verbände eine Untersuchung der Tauglichkeit verlangen, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber auch um Tauchunfälle vorzubeugen, sollte sich jeder Sporttaucher regelmäßig von einem hierfür qualifizierten Arzt untersuchen lassen.
Wir sichern Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe und professionelle Betreuung zu.
Team
Ihr Ansprechpartner:
Dipl. Psychologin Annett Hofmann
Tel: 030 577 0025 0
E-Mail: arbeitsmedizin@dispo-tf.de
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
-
Zahlungsarten
- Visa
- Mastercard
- EC-Card
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformGmbH
- GeschäftsführerDirk Vogel
- Gründungsjahr2015
- Mitarbeiter4