Leistungen
Arbeitsrecht:
- Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Outsourcing und Betriebsübergang
- Änderungskündigung
- Abmahnung
- Lohn- und Gehaltszahlungen
- Teilzeit und Altersteilzeit, Befristung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Überstunden
- Urlaubsanspruch und -abgeltung
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Arbeitszeugnis
- Betriebsvereinbarungen
- betriebsverfassungsrechtlichen Konflikten, insbesondere in Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsrechtlichen Schulungen in Unternehmen
Sozialrecht:
- Feststellung/Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, insbesondere Statusfeststellung bei Geschäftsführern und (Schein-)Selbständigen
- Schwerbehindertenrecht (Ausweis, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Rehabilitation, Leistungen etc.,)
- Rentenversicherungsrecht (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente, Rehabilitation etc.)
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
- Krankenversicherungsrecht (Krankengeld, Leistungen, Mitgliedschaft etc.)
- Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld, etc.)
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Sperrzeit, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Arbeitsgenehmigungen etc.)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Sozialgeld, etc.)
- Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger, insbesondere die rechtliche Überprüfung von Beitragsnachforderungsbescheiden
- Kindergeld
- Elterngeld
Aktuelles
Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit geändert - Fachanwältin für Arbeitsrecht Jana Jeschke informiert
Gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07 erlischt der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris EGRL 88/2003) gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 in der Sache Schultz-Hoff (- 12 Sa 486/06 -) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts. Gesetzlichen Urlaubsansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgrund von Ausschlussfristen verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen.
Team
- geboren 1966
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Leipzig
- 3-jährige Tätigkeit als Justitiarin in einem Industrieunternehmen
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1991
- Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht 1998
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn: Linie U2 Haltestelle Eberswalder Str.
Straßenbahn: Linien M10, 12 Haltestelle Eberswalder Str.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Unternehmensdetails:
- Gründungsjahr1992
- MitgliedschaftenRechtsanwaltskammer Berlin Berliner Anwaltsverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Landesverband Berli