Über uns
Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zuverlässig! Digital! Sicher!
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa,FaSi)
- Individuelle Betreuungskonzepte und Einzelleistungen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, ab dem ersten Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes (ArbSchG; ASiG) unterscheiden sich je nach Branche, so dass Unternehmen einen leistungsstarken Partner benötigen, der sich mit den verschiedenen Anforderungen bestens auskennt.
Doch bei der Arbeitssicherheit geht es um viel mehr als nur um die Einhaltung von Regeln: Es geht um das Wohl und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden! Um arbeitsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle zu verhindern, können zahlreiche Präventivmaßnahmen ergriffen werden.
Und nicht zuletzt sorgt ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz dafür, dass Ihre Mitarbeitenden produktiver sind und Ihr Unternehmen erfolgreicher wirtschaftet.
Vertrauen Sie auf unsere erfahrene und engagierte Unterstützung im Arbeitsschutz, die Ihr Unternehmen entlastet. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir gemeinsam für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sorgen können.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformGmbH
- GeschäftsführerChristoph Helfer
- Mitarbeiter1-4