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Über uns
SIFAVINH nimmt die Aufgaben gemäß § 6 ASiG wahr, unterstützt und berät den Auftraggeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
SIFAVINH überprüft und beobachtet die Betriebsverhältnisse und belehrt die MitarbeiterIn.
SIFAVINH ist bei der Anwendung von Fachkunde im Rahm des ASiG weisungsfrei.
SIFAVINH erfüllt die Aufgaben unter Zugrundelegen der Einsatzzeiten gemäß § 2 BGV A6 "FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT" (BGV A6/BVG A2/DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)