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In Notfällen sind wir unter Tel.: 0151-52531696 für Sie 24h erreichbar.
Über uns
Ist der Schadenfall eingetreten benötigen Sie umgehend professionelle Hilfe.Wichtig: das Recht ist auf Ihrer Seite!Laut § 249 BGB wurde "Ihnen" das Recht eingeräumt, im Haftpflicht-Schadenfall (Ihnen wurde ein Schaden zugefügt), frei zu entscheiden, welchen Sachverständigen Sie mit der Beweissicherung beauftragen möchten. Die Kosten für den Gutachter müssen grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. "dessen Versicherer" übernommen werden!Bestehen Sie auf einen freien & unabhängigen Gutachter "Ihrer" Wahl! Die zahlungspflichtige Versicherung wird Sie kaum über all "Ihre" Ansprüche aufklären. Die Werkstattmeister sind mit diesem Thema oft fachlich überfordert und haben eigene Interessen. Merke: Ein Kostenvoranschlag wie ihn selbst ein Werkstatt-Meister erstellen darf, ist "kein" Gutachten. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellt das Gutachten eine beweissichernde Funktion dar. Mit einem anspruchslosen Kostenvoranschlag haben Sie im Ernstfall schlechtere Karten.Wer sich nach einem Schadenereignis, unaufgefordert bei Ihnen meldet, (im Regelfall die zahlungspflichtige Versicherung) ist mit Sicherheit nicht an Ihrem Wohlergehen interessiert!Was Ihnen zusteht, ist gesetzlich geregelt (siehe Rubrik Haftpflichtschaden), da hat die Versicherung nichts anderes zu fordern. Nur Sie bestimmen wer den Schaden begutachtet. Lassen Sie sich nichts anderes einreden!Wir vertreten "ausschließlich" Ihre Interessen, und verhelfen Ihnen durch ein neutrales Gutachten, den Grundstein dafür zu legen, dass Sie Ihren Schaden vollständig vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erstattet bekommen.Unsere Gutachten erfassen sämtliche Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind. Mit der zahlungspflichtigen Versicherung setzen wir uns in Verbindung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.Wir erstellen ausschliesslich Kfz-Haftpflicht-Gutachten. Viele Geschädigte bevorzugen die fiktive Abrechnung (Geld statt Reparatur). Diese abstrakte Form der Gutachtenerstellung verlangt eine besondere Sachkunde. Wer hier nicht ständig mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut ist, riskiert viel Ärger und Zeit mit der zahlungspflichtigen Versicherung, bzw. Geld zu verlieren/Ihr Geld.Rufen Sie uns an. Wir kommen auch gerne vor Ort, um ein für Sie kostenloses Haftpflicht-Gutachten des entstandenen Schaden zu erstellen, welches Sie bei Bedarf vor Gericht verwenden können.Haftpflicht-Gutachten Schadenaufnahme vor Ort oder bei Bedarf in unserer Prüfhalle! Haftpflichtgutachten Kurzgutachten Wertgutachten Kostenvoranschlag Beweissicherung Sämtliche oben aufgeführte Leistungen erbringen wir für: PKW, LKW bis 7,5 t, Motorräder, mobile Verkehrsleitsysteme u. AmpelanlagenWir haben uns zum Ziel gesetzt, unseren Aufgabenbereich ausschliesslich auf Kfz-Haftpflicht-Schäden zu beschränken (Ihnen wurde ein Schaden zugefügt). Insbesondere die fiktive Abrechnung (Geld statt Reparatur). Erstklassige Leistung erfordert Spezialisierung. Besonders die Interpretation der sich ständig ändernden Rechtsprechung, sicher und korrekt in das Gutachten ein zu beziehen, erfordert viel intensive Arbeit und Erfahrung.Wichtig! Alle Restwertangebote unserer Gutachten, kommen von regional ansässigen Restwertaufkäufern. Das heisst für Sie: Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden, können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Gutachten "keine" utopisch hohen Restwertangebote der Versicherungen berücksichtigen werden, welche sich zu erheblichen Nachteilen für Sie auswirken können, sollten Sie das Fahrzeug z.B. in Eigenleistung reparieren und nicht verkauften wollen.Die Versicherung zahlt bei einem Totalschaden nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Sehr geehrte Dmen und Herren
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Haftpflichtgutachten Kurzgutachten Wertgutachten Kostenvoranschlag Beweissicherung
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