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Rechtsanwalt Quensell Fachanwalt für Baurecht

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Über Uns

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Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

Wir sind eine Kanzlei, spezialisiert auf das private Baurecht, wobei das öffentliche Baurecht von Rechtsanwalt Quensell als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ebenfalls mit betreut wird.
Wir beraten neben privaten Bauherren vornehmlich Handwerksbetriebe, Baubetriebe, Architekten und Ingenieure auf allen Gebieten des Baurechts unabhängig von der Größe des Betriebes und dessen spezieller Ausrichtung. Die über 20 jähriger Berufserfahrung macht es möglich, sowohl fundierte fachliche Kenntnisse im Bereich des Tiefbaus, des Brückenbaus als auch des Hochbaus auf dem Gebiet des Baurechts erworben und praktiziert zu haben. Rechtsanwalt Quensell ist bereits seit 2005 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und hat ab 2012 durch das Studium „Master für Baurecht und Baumanagement“ an der Leuphana Universität Lüneburg seine Fachkenntnisse weiter vertieft. Damit ist gewährleistet, dass wir nicht nur die baurechtlichen Aspekte eines Bauvorhabens bei unserer Beratungsleistung berücksichtigen sondern vielmehr sämtliche Betriebsabläufe von der Angebotskalkulation über die Nachtragskalkulation bis hin zur Schlussabrechnung kennen und bei unserer baurechtlichen Beratung praxisnah berücksichtigen. Unsere auf Wirtschaftlichkeit orientierte Beratung (im Baurecht und Baumanagement) erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten einer modernen alternativen Streitbeilegung. Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator ist Rechtsanwalt Quensell in der Lage, seinen Mandanten bei Verhandlungen aller Art von der Vertragsanbahnung bis hin zur Schlusszahlung überzeugen, aber auch vermittelnd zur Seite zu stehen.
Nicht nur durch seine berufliche Tätigkeit, sondern auch durch seinen Lehrauftrag an der Leuphana Universität im Masterstudiengang Baurecht und Baumanagement hält Rechtsanwalt Quensell ständig bundesweit Kontakt zu Unternehmern, Bauleitern, Kalkulatoren, Architekten, Projektmanager und Projektsteuerern. Als Kanzleigründer ist Rechtsanwalt Quensell selbst Unternehmer. Dies prägt sein Handeln und sein Verständnis für die Belange seiner Mandanten.

Wir können eine gute Erreichbarkeit und schnelle Kommunikation durch Einsatz modernster Techniken wie z.B. die Webakte garantieren. Unser Einzugsgebiet ist ganz Norddeutschland. Wir sind flexibel. Gerne suchen wir unsere Mandanten in ihren Betrieben auf und beraten vor Ort.

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Privates Baurecht / Öffentliches Baurecht

Es wird zwischen dem sogenannten privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Quensell in Lüneburg, Perleberg und Stendal hat sich spezialisiert auf das private Baurecht. Im privaten Baurecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten. Dies sind Planer, Architekten, Projektsteuerer, Sonderfachleute, Sachverständige, sämtliche Handwerker und Baufirmen und natürlich die Bauherren, egal ob Privatpersonen, Generalunternehmer oder die Städte und Gemeinden, Landkreise, Bund und Länder. Das Baurecht betrifft auch die Beziehung der Baufirmen und Handwerker zu den öffentlichen Auftraggebern.

Vom Baurecht erfasst werden die sich aus den Bauverträgen ergebenden Rechte und Pflichten. Auf der einen Seite die Pflicht zur Zahlung des Werklohns, auf der anderen Seite die Pflicht, ein vertragsgemäßes mangelfreies Werk zu erstellen. Neben diesen Hauptpflichten gehören zum Baurecht auch weitere, sich aus der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien einerseits und/oder den Geschehnissen auf der Baustelle andererseits ergebenden Ansprüche. Dies sind zunehmend Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Kostenerstattung bzw. zusätzliche Vergütung aus gestörtem Bauablauf.

Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB sowie die VOB und natürlich die einzelnen Regelungen jedes einzelnen Bauvertrages. Auch vom Baurecht erfasst ist das Recht der Architekten. Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag ergänzt durch die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure, der HOAI.

Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts und wird in der Kanzlei nicht schwerpunktmäßig bearbeitet. Dieses Rechtsgebiet behandelt die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Vorschriften über die Errichtung und die bestimmungsgemäße Nutzung beziehungsweise Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Das öffentliche Baurecht teilt sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Kontakt

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Kompetente Rechtsberatung zum Bau-und Architektenrecht

Fachanwalt für Baurecht in Stendal

Breite Str. 2
39576 Stendal

Phone: 03931 / 49 36 26

Fax: 03931 / 49 36 27

kontakt@anwaltskanzlei-quensell.de

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  • Parkmöglichkeit vorhanden
    • Gründungsjahr1991

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