Ehe und Familienrecht
in Schwetzingen

Rechtsanwältin Andrea Schendel

Ehe- und Familienrecht, Erbrecht

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Seit 20 Jahren begleite ich Mandanten bei Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung erfolgreich.

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Sowie nach Vereinbarung, in dringenden Fällen auch kurzfristig

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Über uns

Leistungen

Trennung und Scheidung sind planbar. Eine ausführliche Erstberatung sichert Ihnen erste optimale Schritte für eine perfekte Strategie.

Ich nehme mir Zeit für eine persönliche Betreuung und setze Ihre Interessen durch. Als Scheidungsanwalt weiß ich, dass eine dauerhafte Lösung Sicherheit für die Zukunft gibt. Maßgeschneiderte Konzepte für Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Daher hat mich FOCUS Online auch zu einer der besten Scheidungsanwälte 2019/2020 gwählt.

Eine kostengünstige Gesamtlösung auch unter steuerlichen und erbrechtlichen Aspekten ist unser Ziel. Ein Ehevertrag im Vorfeld vermeidet Streit.

Ansässig in Schwetzingen vertreten wir Sie innerhalb und ausserhalb der  Metropolregion Rhein-Neckar.

 


Aktuelles

Erbt der geschiedene Ehegatte ?

Spätestens nach rechtskräftiger Ehescheidung fühlt man sicher – der Vermögensausgleich ist geregelt, der frühere Ehegatte ist nicht mehr gesetzlicher Erbe.

Doch was passiert, wenn ich mit einem meiner Kinder oder meinem einzigen Kind zusammen bei einem(unverschuldeten) Autounfall ums Leben komme und bisher ein Testament nicht errichtet habe?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein und meine Kinder oder die Kinder werden Erben zu gleichen Teilen, wenn sich (notfalls durch eine Obduktion) herausstellt, dass ich zuerst verstorben bin.

Da meine minderjährigen Kinder noch keine eigenen Kinder haben und auch kein Testament hinterlassen haben, erbt der andere Elternteil – also mein/e Expartner/in!

Der geschiedene Ehegatte nimmt also mittelbar am Nachlass des anderen Ehegatten noch teil.

Auch wenn die Kinder ein Testament errichtet hatten und der andere Elternteil vom Erbe ausgeschlossen sind – der Pflichtteilsanspruch besteht nach wie vor, so dass erneut ein Teil des Vermögens des geschiedenen Ehegatten wieder beim anderen Elternteil landet!

Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann der andere Partner über die Kinder auf diese Weise am Vermögen partizipieren.

Gerade solche Folgen sind vom Verstorbenen oft nicht erwünscht.

Mit Hilfe eines soggenannten Geschiedenentestaments kann verhindert werden, dass der geschiedene Ehegatte, der ehemalige Lebenspartner oder deren Verwandte über das Erbrecht am Vermögen teilhaben.

Schon im Vorfeld können unliebsame Folgen durch einen Ehevertrag verhindert werden.

Spätestens nach der Trennung jedoch kann eine speziell auf die Lebenssituation abgestimmte testamentarische Gestaltung die unerwünschten Folgen beseitigen.


Über Uns

Die Sicherung Ihres Vermögens im Scheidungsfall ist mein Spezialgebiet.

Die Grundlage für Ihre kompetente Beratung ist meine zwanzigjährige Tätigkeit als Anwältin ausschließlich im Familien- und Erbrecht.

Ich begleite Sie von der Trennung bis zum Abschluss der Ehescheidung.

Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte für Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Eine kostengünstige Gesamtlösung auch unter steuerlichen und erbrechtlichen Aspekten ist mein Ziel.

Ich unterstütze Sie mit fachkundigem Rat deutschlandweit insbesondere bei:

· Vermögensauseinandersetzung

· Berechnung des Kindes- und Ehegattenunterhalts

· Umgangs- und Sorgerecht für Ihre Kinder

· Erstellung eines Ehevertrages und Testament

Durch ständige Fortbildung sichere ich die Qualität meiner Beratung.

In dringenden Fällen bieten wir einen kurzfristigen Besprechungstermin an, um schnell einen ersten Überblick über ihre rechtliche Situation zu verschaffen.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme unter andrea@schendel.de und telefonisch unter 06202 - 60 50 8-11.

www.andrea-schendel.de 

Schwerpunkte und Leistungen

Fachanwalt
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Schenkungsteuerrecht
Vermögensrecht

Weitere Firmeninfos

  • Parkmöglichkeit vorhanden
    • GesellschaftsformPartG
    • EigentümerAndrea Schendel und Ingmar Knieriem
    • GeschäftsführerAndrea Schendel und Ingmar Knieriem
    • Gründungsjahr2000
    • Mitarbeiter5-9
    • KooperationenCoachingzentrum Heidelberg
    • MitgliedschaftenRechtsanwaltskammer Karlsruhe, Mannheimer Anwaltsverein, Bundesverband Mediation e.V., Centrale für Mediation

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