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Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits folgt aus den §§8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Hintergrund der Regelungen ist die Richtlinie 2012/27/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012. Diese Energieeffizienzrichtlinie sieht in Art. 8 Abs. 4 - 7 vor, dass alle Mitgliedsstaaten sicherzustellen haben, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, Energieaudits periodisch durchführen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht durch eine entsprechende Änderung des EDL-G. Die Gesetzesnovelle wurde am 21. April 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 22. April 2015 in Kraft.
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