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Über uns
Die Kanzlei hat sich auf Erbrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Mann vertritt Ihre erbrechtlichen Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsanwalt Mann berät Sie bei Testamentserrichtung und vertritt Sie bei Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, im Erbscheinverfahren, bei Testamentsanfechtungen und der Durchsetzung sonstiger erbrechtlicher Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich. Sie können die Kanzlei telefonisch, per Telefax, per Brief, sowie per e-mail erreichen.
Schwerpunkte und Leistungen
Ehevertrag
Erbauseinandersetzung
Erbschaftssteuer
Erbvertrag
Pflichtteil