Über uns
Rechtsanwalt André Tschörner arbeitet seit vielen Jahren als Fachanwalt für Erbrecht und berät bei allen Fragen zum Testament, zu Erbschaften und zur Nachlassabwicklung. Der Jurist unterstützt bei der Gestaltung eines rechtssicheren Testaments. Auch für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen ist er der richtige Ansprechpartner. Er gewährleistet, dass der Wille seiner Mandanten eindeutig festgehalten wird und später einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhält. Im Erbfall kümmert er sich zuverlässig um die Testamentsvollstreckung und die Nachlassabwicklung. Bei der Testamentsvollstreckung achtet er penibel auf die gesetzlichen Vorschriften wie Pflichtanteile und den testamentarisch festgehaltenen Willen des Verstorbenen. Darüber hinaus zeigt der Fachanwalt für Erbrecht bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einsparpotenziale auf.
Schwerpunkte und Leistungen
Erbe
Erbengemeinschaft
Erbschaft
Patientenverfügung
Schenkung
Testament