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Über uns
Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. mit über 350 Beratungsstellen in Bayern und deutschlandweit. Kununu Top Company 2024 Der Verein wurde im Jahr 1992 gegründet und ist seither Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in Sachen Einkommensteuererklärung. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG steht den Mitgliedern ein Rundum-Sorglos-Paket der Lohnsteuerhilfe zur Verfügung. Dafür zahlen sie jährlich nur einen sozial-gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Auch Sie können davon profitieren und Ihre Einkommensteuererklärung erstellen lassen! Mit der PLZ-Suche auf unserer Webseite finden Sie ganz einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Jetzt Termin vereinbaren und Mitglied werden!
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Erstellung der Einkommensteuererklärung
Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
Prüfung des Steuerbescheids
Einlegung von Einsprüchen
Ganzjährige steuerliche Beratung
Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl
Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
Verlängerung von Abgabefristen
Weitere Firmeninfos
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Sprachen
- deutsch
- englisch
- Unternehmensdetails:
- Gründungsjahr1993
- MitgliedschaftenBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Bewertungen für Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Wbewerni
Ich kann mich Vorrednern nur anschließen. Über ein Jahr hörten wir nach einmaliger Zusammenarbeit nichts von dem Verein, keine Post, keine Email, Steuererklärung haben wir selbst gemacht; bis dann plötzlich die Rechnung über 350€ ins Haus flatterte. Bei der Hotline nachgefragt, sagte man mir, dass ich nur eine freundliche Mail an die betreffende Stelle schicken müsste, da ja null Leistung erbracht worden war. Ende vom Lied: Meine Kündigung wurde nun für das laufende Jahr akzeptiert und ich darf noch 700€ Beiträge zahlen. Absolut dasMehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von Wbewerni am Mo. 08.04.2024Vielen Dank für Ihr Feedback. Grundsätzlich dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein nach § 4 Nr. 11 StBerG nur im Rahmen einer Mitgliedschaft tätig werden. Für diese Mitgliedschaft wird unabhängig von der Inanspruchnahme unserer Leistungen ein Mitgliedsbeitrag zur Zahlung fällig und wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Beitrag auch einzufordern. Darüber wurden Sie beim Vereinseintritt informiert und auch in unserer jährlichen Mitgliederinformation und unserem Neujahrsanschreiben wurde auf den Mitgliedsbeitrag hingewiesen. Solange eine aktive Mitgliedschaft besteht, können Sie unsere Services gerne noch in Anspruch nehmen, wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Beratungsstelle. Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft haben, können Sie sich gerne hier informieren: https://www.altbayerischer.de/steuerhilfeverein/haeufige-fragen-mitgliedschaft/. Mit freundlichen Grüßen, Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Vom Inhaber am Di. 09.04.2024
11880 Benutzer
Seit 2007 arbeite ich als Beratungsstellenleiterin beim Aktuell LSTHV e.V. und ich muss sagen, dass...Mehr bei 11880
11880 Benutzer
Sehr gute Unterstützung durch die Hauptverwaltung, organisatorische Weiterentwicklungen, kostenfreie...Mehr bei 11880
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Ich arbeite schon einige Jahre mit dem Aktuell Lohnsteuerhilfeverein als Beratungsstellenleiter zusa...Mehr bei 11880
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Ich möchte mich auch dieses Jahr für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Es macht sehr viel.....Mehr bei 11880