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Lohnsteuererklärung Rostock Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Das bedeutet: Wir sichten Ihre Unterlagen, ermitteln Ihre persönlichen Steuervorteile und machen Ihre Steuererklärung. Steuererklärung einfach in Rostock bei Dieter Loho machen lassen und Zeit für wichtigere Dinge haben. Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen. Dabei beantworten wir Ihre Fragen u. a. zu Themen wie Steuerklasse, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Abgeltungssteuer. Wir stellen sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen für Sie. Wir berechnen, wie viel Steuerrückerstattung Sie erwarten dürfen. Alle Leistungen im Überblick Keine Lust auf Steuererklärung? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als Ihr persönlicher VLH-Berater übernehme ich diese im Rahmen einer Mitgliedschaft für Sie. Und das ist noch nicht alles. Sie interessieren sich im Detail für meine Leistungen? Hier finden Sie ausführliche Informationen: Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung. Das bedeutet, ich sichte Ihre Unterlagen ermittle Ihre persönlichen Steuervorteile und mache Ihre Steuererklärung. Ich berate Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen. Dabei beantworte ich Ihre Fragen zu Themen wie Steuerklasse, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Abgeltungssteuer. Ich stelle sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen für Sie. Dazu gehört zum Beispiel der Kindergeld-Antrag oder der Antrag auf Riester-Bonus. Ebenso Anträge auf Lohnsteuerermäßigung – für Arbeitnehmer mit zum Beispiel hohen Werbungskosten bedeutet das im laufenden Jahr mehr Netto vom Brutto. Ich berechne, wie viel Steuerrückerstattung Sie erwarten dürfen oder mit welcher Steuernachzahlung Sie rechnen müssen. Damit Sie sich darauf vorbereiten können. Ich überprüfe Ihren Steuerbescheid. Und lege im Zweifel Einspruch für Sie ein. Ich übernehme die Kommunikation mit dem Finanzamt. Für Sie heißt das: Keine Versäumnisse von Fristen mehr und keine Auseinandersetzung mit Finanzbeamten. Im Rahmen einer Mitgliedschaft berate ich Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Lesen Sie hier mehr dazu: VLH-Beratungsbefugnis ÜBRIGENS: Die VLH führt Prozesse im Namen aller betroffenen Mitglieder. Ihre Fälle geben uns den Anstoß. Bestehen Zweifel, reichen wir Klage vor dem Finanzgericht ein. Und Sie erhalten professionellen Rechtsbeistand. Ab 39 Euro Mitglied werden Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen. Dafür stehe ich Ihnen als Ihr persönlicher VLH-Berater das ganze Jahr zur Verfügung. Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag Die Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Den exakten Betrag errechne ich anhand unserer Beitragsordnung für Sie. Denn Faktoren wie zum Beispiel Grund-Eigentum oder Einkünfte aus Vermietung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern. Stets gut beraten Als VLH-Berater erstelle ich die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen berate ich Sie gerne. Hinweis: Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf ich leider nicht beraten. Ihre VLH Dieter Loho
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