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Gloßner Immobilien Neumarkt

Formularverlage, Immobilien und Immobilienmakler

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Leistungen

Unser Service - Vermietungen

Wir lassen Sie nicht allein - wir stehen mit Rat und Tat zur Seite!

Unsere Dienstleistung beim Vermieten bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Sie haben nur einen Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, wir besprechen mit Ihnen Problemlösungen, wenn es um Reparaturen geht, denn wir kennen Ihren Mietvertrag und wissen, wer für was verantwortlich ist,
  • Wir vermitteln schnell und unbürokratisch Handwerker (Schreiner, Elektriker, Heizungs- und Sanitärfachleute, Fenster-Firmen, Fußbodenverleger, Maler, Fliesenleger, Gärtner usw.), wir vermitteln auch günstige Versicherungen für Hausrat und Haftpflicht usw.,
  • Brauchen Sie eine Reinigungshilfe, einen Babysitter, einen Kindergartenplatz? Wir helfen mit Rat und Tat und mit unseren Beziehungen, z.B. bei der Arztwahl, bei der Suche nach einem Heilpraktiker, einen Nachhilfe- oder Musiklehrer usw.,
  • Wir empfehlen Ihnen Geschäfte in Neumarkt, wo Sie gut einkaufen können.
  • Sie erhalten kostenlos zum Einzug den von uns erfundenen Mieterpass.
  • Bei der Nachmietersuche können wir in der Regel den Kündigungszeitraum verkürzen.

Wir bringen Mensch und Immobilie zusammen, auf höchstem Niveau für unsere Kunden.

Unser Service - Verkauf

Wir lassen Sie nicht allein - wir stehen mit Rat und Tat zur Seite!

Unsere Dienstleistung beim Verkauf im Detail:

  • Wollen Sie sich eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück (neu oder gebraucht) kaufen, sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie. Anruf genügt und wir sagen Ihnen, wo Sie was zu welchem Preis kaufen können.
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Bewertung einer Immobilie (Eigentumswohnung. Haus oder Grundstück zum Kauf), ich helfe Ihen weiter als Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien, schnell, unkompliziert, sachkompetent und kostengünstig.
  • Fragen zum Miet- oder Kaufvertrag ? Einfach die Tel.Nr. 09181.1299 wählen.
  • Wollen Sie ein gebrauchtes Haus renovieren, helfen wir Ihnen bei der Auswahl guter und zuverlässiger Handwerker, Architekten, Bauleiter usw.
  • Wollen Sie sich bei einer Bank eine Finanzierung besorgen, fragen Sie bei uns nach.
  • Wir wissen in der Regel, wo Sie am günstigsten finanzieren können!

Immer wenn es um Immobilien geht und Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen
Telefon: 09181.1299 oder Fax: 09181.1290

Aktuelles

Neues und rechtliches aus der Immobilienwelt Beschluss vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10

Mögliche Farbwahl bei Rückgabe der Mietsache darf sich nicht auf «weiß» beschränken

Eine in einem Mietvertrag enthaltene Farbwahlklausel benachteiligt den Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Dies ist indes nicht der Fall, wenn der Mieter bei der Rückgabe der Mietsache auf eine einzige Farbe, nämlich weiß, beschränkt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung zu Farbwahlklauseln in vorformulierten Mietverträgen konkretisiert.

Zwar erlaube es eine im Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe, die sich nur auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beziehe, dem Mieter, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe («weiß») schränke seine Gestaltungsfreiheit aber in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt sei und den Mieter deshalb unangemessen benachteilige.

Das berechtigte Interesse des Vermieters gehe dahin, die Wohnung in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und eine rasche Weitervermietung ermöglicht. Dieses Interesse erfordert es nach Ansicht des BGH aber nicht, den Mieter für den Zeitpunkt des Auszugs zwingend auf einen weißen Anstrich festzulegen. Auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen erschwere eine Weitervermietung nicht.

Für den Mieter hingegen sei ein gewisser Spielraum bei der farblichen Gestaltung auch für den Rückgabezeitpunkt von nicht unerheblichem Interesse, weil er sich dann aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür entscheiden könne, schon während der Mietzeit eine Dekoration innerhalb der für den Rückgabezeitpunkt vorgeschriebenen Bandbreite farblicher Gestaltung vorzunehmen, um nicht beim Auszug nur wegen der farblichen Gestaltung eine sonst noch nicht erforderliche Renovierung vornehmen zu müssen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10

Mietvertragsupdate

Ab Februar 2013 werden wir Ihnen einen komplett überarbeiteten Wohnungs- und Hausmietvertrag aus unserem Mietvertragsshop (www.mietvertrag24.de) anbieten können, der aus unserer 33-jähriger Vermietungserfahrung entstanden ist.
Erstmals haben wir in Zusammenarbeit mit einem der führenden Mietrechtsexperten in Deutschland, Herrn Prof. Dr. S. (Name kann bei uns erfragt werden) ein Mietvertragsupdate entwickelt, das die neueste Mietengesetzgebung und -rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte entspricht.
Dieser Vertrag wird wahrscheinlich einer der besten vermieterorienten Wohnungs- und Hausmietverträge sein, die es zur Zeit in Deutschland auf dem Formularvertragswesen gibt.

Team

Geschäftsleitung: Hans Werner Gloßer

Verkauf und Vermietung: Frau Iris Schafhausen

Buchhaltung: Frau Anja Bloß und Frau Evi Muder

Internet und IT: Herr Marco Winkler und Herr René Unger

Marketing: Frau Evi Muder und Frau Anita WERNER

Über Uns

Gloßner-Immobilien im Profil:

Meine Qualifika tionen für Sie:

  • Kaufmannsgehilfenbrief
  • Dipl. Betriebswirt (FH) , Immobilienwirt (GBS)
  • Fachwirt in der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft (IHK)
  • Freier Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden (Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.) BVFS
  • Privatdozent für Mietvertragsrecht und Immobilienbewertung

Meine Qualifikationen im Bereich Immobilien

  • 12 Jahre private und gewerbliche Miethausverwaltung als Abteilungsleiter
  • 3 Jahre Entwicklung u. Vermietung eines großen Gewerbeparks in Nürnberg
  • 2 Jahre Projektleiter u. Immobilien-Verkäufer in Nürnberg, Regensburg u. Neumarkt
  • seit 1993 selbständiger Immobilienmakler und Mitglied im RDM, jetzt IVD
  • seit 1996 Partner der NIB: NÜRNBERGER IMMOBILIENBÖRSE
  • seit 2001 Partner der NMIB: NEUMARKTER IMMOBILIENBÖRSE
  • seit 2007 Gründungsmitglied und Teilhaber der Immobilienhanse in Hamburg
  • seit 2009 Privatdozent für Immobilienbewertung u. Immobilienmanagement an der Jurisprudentia-Schule in Nürnberg

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vermittlung von Immobilien (Grundstücke, Häuser, ETWs, Gewerbe),
  • Vermietung von anspruchsvollen Wohnungen und Häusern,
  • kostengünstige Wertermittlung als freier Sachverständiger,
  • Vermittlung von schlüsselfertigen Neubauten (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften) zum garantierten Festpreis,
  • Mietvertragsspezialist mit Internetshops: www.mietvertrag24.de, www.mietvertrag-lizenz.de, www.mieterpass.de

Schwerpunkte und Leistungen

Vermietung
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Weitere Firmeninfos

  • Parkmöglichkeit vorhanden
    • GesellschaftsformEinzelunternehmen
    • EigentümerHans Werner Gloßner
    • GeschäftsführerHans Werner Gloßner
    • Gründungsjahr1993
    • Mitarbeiter6
    • KooperationenNürnberger und Neumarkter Immobilienbörse, Immobilienscout24, Immobilienverband Deutschland
    • MitgliedschaftenNMIB, NIB, IVD, Bundesverband Freier Sachverständiger (BVFS)

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