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Über uns
- Baumpflege ist Vertrauenssache - Wir, als Landschaftsbau-Unternehmen, fühlen uns mit dem Naturschutz stark verbunden. Besonders wichtig ist uns die ganzheitliche Baumpflege zur Erhaltung wertvoller Jung- und Altbäume. Dazu gehört die Pflege mit entsprechend schonenden, baumgerechten Arbeitstechniken, ganz nach dem Motto „Bäume natürlich pflegen“. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Baumkontrolle: Sind Ihre Bäume noch standsicher? Damit niemand gefährdet oder geschädigt wird, müssen Bäume regelmäßig durch Sichtkontrollen auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Die Verpflichtung zur Verkehrssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer haften gegenüber Dritten für Schäden durch abbrechende Äste bzw. umstürzende Bäume. Baumdiagnose Die visuelle Baumkontrolle berücksichtigt Rindenbilder, kritische Verzweigungen, V-Zwiesel (2stämmig), gefährliche Kronenteile, Pilzerkrankungen, allgemeine Vitalität. Da wir auch über ein Baumuntersuchungsgerät Resistograph IML-RESI- System F400-S Profi verfügen, können wir mittels Bohrwiderstandsmessung den Zustand bzw. die Standfestigkeit des Baumes feststellen. Diese Methode gehört zur rechtlich anerkannten VTA-Methode (Visual Tree Assessment). Von dem Ergebnis hängt das weitere Vorgehen ab – von Schnittmaßnahmen bis zur Fällung. Resistograph IML Resi F400-S Profi: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Untersuchung von Straßen-, Park- und Waldbäumen unumgänglich. Wir führen für Sie eine Defektvermessung und Restwandstärkenbestimmung mittels Resistograph IML Resi F400-S Profi aus. Diese Methode gehört zur rechtlich anerkannten VTA-Methode (Visual Tree Assessment) der Baumkontrolle, welche ebenfalls bei Holzspielgeräten eingesetzt werden kann. Bei der Auswertung der Messergebnisse kann die Vitalität bzw. Holzveränderung (Fäule, Pilzbefall, Hohlraum, Bruchgefahr) festgestellt werden. Mittels Bohr-widerstandsmessprinzip wird das Holz nur geringfügig verletzt (Ø der Bohrnadel 1,5 - 3,0 mm), wobei die Bohrspäne im Bohrloch verbleiben und dadurch den Bohrkanal wieder verschließen. Problembäume, Spezialfällung: Das häufigste Problem ist, dass in der Regel viel zu dicht gepflanzt wurde. Die Bäume sind zu groß und zu nah an Häusern und schützenswerten Objekten (z. B. Denkmäler, Friedhöfe, Kirchen). Die Bausubstanz wird geschädigt (Verstopfung von Dachrinnen / Drainagen, Wurzeln heben Platten und Asphaltflächen) oder die Bäume nehmen das Licht und die Sicht. Hinzu kann kommen, dass die Bäume befallen (Baumpilze) oder geschwächt sind, so dass eine Baumfällung unumgänglich ist. Hierfür werden betriebseigene Hubarbeitsbühnen (TH18, LEO TH23 selbstfahrend, LKW TH22, LKW TH26 und LKW TH35 – bis 35 m Höhe) eingesetzt. Aufbereitung, Entsorgung des Schnittgutes: Das bei Pflege- oder Fällarbeiten anfallende Reisig bzw. Holz wird von uns entsorgt oder aber stellen es Ihnen aufbereitet als Brennholz zur Verfügung. Mittels Schreddertechnik wird das Reisig und Astholz vor Ort verarbeitet. Das damit gewonnene Material eignet sich zum Mulchen von Gehölz-, Pflanz- und Staudenflächen. Damit wird das Wachstum von Unkräutern eingeschränkt und die Feuchtigkeit im Boden gehalten. Vorhandene Wurzelstöcke können von uns ausgefräst werden. Das Fräsgut steht gleichzeitig als Mulch zur Verfügung. Baumpflege, Sanierung: Das Ziel sind gesunde, vitale und verkehrssichere Bäume. Die ganzheitliche Baumpflege umfasst den Baum- und standortgerechten Pflegeschnitt sowie auch Kronensicherung. Das Einkürzen der Krone sollte nur durch qualifizierte Kräfte, die sich auf schonende Arbeitstechniken verstehen, durchgeführt werden. Richtiger Zeitpunkt für Baumpflege, Fällarbeiten: Das Schneiden von Gehölzen und Bäumen ist durch das Naturschutzgesetz geregelt. Starke Eingriffe sind im Sommer verboten. Weiterhin gelten unterschiedliche Regelungen innerhalb und außerhalb der Ortschaften. Innerhalb des Ortes sind keinerlei Beschränkungen weder auf Art noch Zeitpunkt festgelegt. Ausnahme: Ortsbildprägende Bäume, Naturdenkmäler, die Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bedürfen. Die im allgemeinen verbreitete Meinung, es dürfe nur bis zum 31. März Gehölze geschnitten werden, ist nicht gesetzlich festgelegt. Jedoch sollte man Rücksicht auf brütende Vögel nehmen. Außerhalb eines Ortes ist die UNB hinzuzuziehen. Hier gelten auch die Beschränkungen: in der Zeit vom 15. März bis 1. September dürfen keine Gehölze geschnitten werden. Sollte jedoch eine Baumfällung außerhalb der geregelten Fristen notwendig sein, ist eine vorherige Erkundigung bzw. das Einholen einer Fällgenehmigung bei der UNB oder bei der zuständigen Stadt, Gemeinde (teilweise eigene Baumschutzsatzungen) sinnvoll. Wir beraten Sie gern. Kosten: Aufgrund unseres voll ausgestatteten Fuhrparks (keinerlei Anmietung von zusätzlichen Maschinen erforderlich) ist es uns möglich, die Fixkosten niedrig zu halten, wovon wiederum unsere Kunden profitieren. Natürlich ist jede Situation, jeder Baum verschieden, so dass es in der Regel nicht möglich ist, sofort einen Festpreis auszumachen. Dies wird am besten in Verbindung mit einem Erstbesuch und einer kostenlosen Beratung vor Ort besprochen.
Schwerpunkte und Leistungen
Baumfällung
Gartenpflege
Häckselarbeiten
Sturmschäden
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