—öffnet wieder Fr 09:30
Leistungen
Info JAKOB Kinder-Second-Hand verkauft gute gebrauchte Kindersachen auf Kommision Beschreibung AGB/Komissionsvertrag
Grundsätzliches
JAKOB Kinder-Second-Hand ermöglicht Privatpersonen Waren (aus zweiter Hand) als Kommissionsware zu verkaufen. Zu diesen Waren zählen Bekleidung, Spielwaren, Fahrzeuge und Kleinmöbel etc. für Kinder. Dieser Kommissionsvertrag und seine Daten inklusive der Artikel-Liste sind Grundlage der Geschäftsbeziehung. Für Verluste durch Diebstahl, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen an den Waren kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Warenannahme
Alle Waren werden in einer Artikel-Liste erfasst und können auch mit einer Preisvorstellung seitens des Kommittenten versehen werden. Wenn keine Preisvorstellung angegeben wird, entscheidet JAKOB Kinder-Second-Hand selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Den Kommissionsvertrag holen Sie dann nach Bearbeitung bzw. nach Fertigstellung der Artikelliste wieder bei JAKOB Kinder-Second-Hand ab, ggf. mit den Waren, die nicht verwendet werden können. JAKOB Kinder-Second-Hand nimmt nur funktionsfähige bzw. unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Waren in Kommission. Über gebügelte Waren würde sich JAKOB Kinder-Second-Hand besonders freuen. Der Kunde bestätigt mit diesem Vertrag, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist. Die Waren gehen nicht in das Eigentum von JAKOB Kinder-Second-Hand über – sondern berechtigen JAKOB Kinder-Second-Hand lediglich dazu die überlassenen Waren zu verkaufen.
Vergütung
Grundsätzlich erhalten Sie für Ihre Waren einen Anteil von 60% vom Brutto-Verkaufspreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer vom erzielten Verkaufserlös ist durch den Kommissionär abzuführen. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall geringfügig zu reduzieren. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler/Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren.
Die Auskunft über den Stand bereits verkaufter Waren ist jederzeit telefonisch oder vor Ort möglich. Die Auszahlung erfolgt mit Ablauf des Kommissionsvertrags oder im Einzelfall nach vorheriger Terminabsprache gegen Vorlage des Kommissionsvertrags bzw. der Artikel-Liste – frühestens jedoch 2 Wochen nach Verkauf der Ware (Wahrung des gesetzlichen Rückgaberechts für Endverbraucher).
Wenn die Auszahlung allerdings nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Kommissionsvertrags bei JAKOB Kinder-Second-Hand abgeholt wurde, erlischt der Anspruch vollständig.
Kommissionsfrist
Ihre Waren nimmt JAKOB Kinder-Second-Hand, wenn nicht anders vereinbart, für 2 Monate in Kommission. Nach Ablauf der Kommissionsfrist müssen die unverkauften Teile unaufgefordert und umgehend wieder abgeholt werden, wenn Sie uns diese nicht überlassen wollen.
Die uns überlassenen oder nicht innerhalb von einem Monat nach Beendigung dieses Kommissionsvertrags bei JAKOB Kinder-Second-Hand abgeholten Waren gehen automatisch in den Besitz von JAKOB Kinder-Second-Hand über und werden u.a. karitativen Organisationen sowie Bedürftigen als Ware oder monetär zur Verfügung gestellt.
Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt ausschließlich über JAKOB Kindersecondhand. Verkäufe in den Räumlichkeiten oder auf Internetseiten des Geschäfts, werden mit einer Geldstrafe von 200€ geahndet.
Grundsätzliches
JAKOB Kinder-Second-Hand ermöglicht Privatpersonen Waren (aus zweiter Hand) als Kommissionsware zu verkaufen. Zu diesen Waren zählen Bekleidung, Spielwaren, Fahrzeuge und Kleinmöbel etc. für Kinder. Dieser Kommissionsvertrag und seine Daten inklusive der Artikel-Liste sind Grundlage der Geschäftsbeziehung. Für Verluste durch Diebstahl, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen an den Waren kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Warenannahme
Alle Waren werden in einer Artikel-Liste erfasst und können auch mit einer Preisvorstellung seitens des Kommittenten versehen werden. Wenn keine Preisvorstellung angegeben wird, entscheidet JAKOB Kinder-Second-Hand selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Den Kommissionsvertrag holen Sie dann nach Bearbeitung bzw. nach Fertigstellung der Artikelliste wieder bei JAKOB Kinder-Second-Hand ab, ggf. mit den Waren, die nicht verwendet werden können. JAKOB Kinder-Second-Hand nimmt nur funktionsfähige bzw. unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Waren in Kommission. Über gebügelte Waren würde sich JAKOB Kinder-Second-Hand besonders freuen. Der Kunde bestätigt mit diesem Vertrag, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist. Die Waren gehen nicht in das Eigentum von JAKOB Kinder-Second-Hand über – sondern berechtigen JAKOB Kinder-Second-Hand lediglich dazu die überlassenen Waren zu verkaufen.
Vergütung
Grundsätzlich erhalten Sie für Ihre Waren einen Anteil von 60% vom Brutto-Verkaufspreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer vom erzielten Verkaufserlös ist durch den Kommissionär abzuführen. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall geringfügig zu reduzieren. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler/Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren.
Die Auskunft über den Stand bereits verkaufter Waren ist jederzeit telefonisch oder vor Ort möglich. Die Auszahlung erfolgt mit Ablauf des Kommissionsvertrags oder im Einzelfall nach vorheriger Terminabsprache gegen Vorlage des Kommissionsvertrags bzw. der Artikel-Liste – frühestens jedoch 2 Wochen nach Verkauf der Ware (Wahrung des gesetzlichen Rückgaberechts für Endverbraucher).
Wenn die Auszahlung allerdings nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Kommissionsvertrags bei JAKOB Kinder-Second-Hand abgeholt wurde, erlischt der Anspruch vollständig.
Kommissionsfrist
Ihre Waren nimmt JAKOB Kinder-Second-Hand, wenn nicht anders vereinbart, für 2 Monate in Kommission. Nach Ablauf der Kommissionsfrist müssen die unverkauften Teile unaufgefordert und umgehend wieder abgeholt werden, wenn Sie uns diese nicht überlassen wollen.
Die uns überlassenen oder nicht innerhalb von einem Monat nach Beendigung dieses Kommissionsvertrags bei JAKOB Kinder-Second-Hand abgeholten Waren gehen automatisch in den Besitz von JAKOB Kinder-Second-Hand über und werden u.a. karitativen Organisationen sowie Bedürftigen als Ware oder monetär zur Verfügung gestellt.
Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt ausschließlich über JAKOB Kindersecondhand. Verkäufe in den Räumlichkeiten oder auf Internetseiten des Geschäfts, werden mit einer Geldstrafe von 200€ geahndet.
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Weitere Firmeninfos
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformEinzelunternehmen
- EigentümerMarina Lowinski
- GeschäftsführerMarina Lowinski
- Gründungsjahr2013
- Mitarbeiter1
- KooperationenBad Oeynhausener Goldmühle