—öffnet wieder Mo 08:00
0221 4773333
Über uns
Das Landgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte. Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Bewährungshilfe und Schiedspersonen. Die Landgerichte - und somit auch das Landgericht Köln - gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen in Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. Das Landgericht Köln nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine Justizverwaltungsbehörde, und zwar eine nachgeordnete Behörde unterhalb des Oberlandesgerichts Köln sowie des Justizministeriums des Landes NRW.
Schwerpunkte und Leistungen
Recht