030 28386396
Leistungen
Sie finden unsere Kanzlei direkt am Boulevard Kurfürstendamm (Höhe Joachim-Friedrich-Straße, 3 Minuten vom S-Bahnhof Halensee).
Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem ausgewogenen Verhältnis anspruchsvoller privater und gewerblicher Mandanten bieten wir Ihnen sowohl als Privatperson als auch in Ihrer Funktion als Gründer oder Unternehmer eine ebenso engagierte wie fachlich fundierte Beratung und (außer-)gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
In den nachstehenden Rechtsgebieten kämpfen wir an Ihrer Seite und fühlen uns bei der Durchsetzung Ihrer Rechte dem Erfolg verpflichtet.
Daneben berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich als aktiver Segler in allen Rechtsfragen rund um den Wassersport.
Wir korrespondieren zur Ihrer Erleichterung schriftlich und mündlich in deutscher, portugiesischer und englischer Sprache.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem ausgewogenen Verhältnis anspruchsvoller privater und gewerblicher Mandanten bieten wir Ihnen sowohl als Privatperson als auch in Ihrer Funktion als Gründer oder Unternehmer eine ebenso engagierte wie fachlich fundierte Beratung und (außer-)gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
In den nachstehenden Rechtsgebieten kämpfen wir an Ihrer Seite und fühlen uns bei der Durchsetzung Ihrer Rechte dem Erfolg verpflichtet.
Daneben berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich als aktiver Segler in allen Rechtsfragen rund um den Wassersport.
Wir korrespondieren zur Ihrer Erleichterung schriftlich und mündlich in deutscher, portugiesischer und englischer Sprache.
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung, Umwandlung, Auseinandersetzung und Liquidation von Handels- und Personengesellschaften: GmbH, KG, GmbH & Co.KG u.a., Vereins- und Stiftungsrecht; Vertretung bei Gesellschafterwechsel und im Rahmen von Gesellschafter- und Geschäftsführerstreitigkeiten; Anstellungsverträge für Prokuristen und Geschäftsführer; Gestaltung von Prokuraerteilung und Handlungsvollmachten; Geschäftsanteilsverkauf; Einziehung von Geschäftsanteilen; Unternehmensnachfolgeregelung; Gestaltung von Kanzlei- und Praxisveräußerungen; Assetdeals; Sharedeals; Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen insbesondere in Insolvenz- sowie Konkursdelikten.
- Abwicklung von Personen- und Sachschäden; Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden und (Hinterbliebenen-)Renten im Zusammenhang mit Unfallverletzungen und Tötungen; Geltendmachung von Verdienstausfällen sowie Umsatzausfällen bei Selbstständigen; Vertretung und Prozeßführung im Wassersportrecht: Regulierung von Kasko- und Haftpflichtschäden, Sinkschäden, Havarie, Vertretung im Umweltstrafrecht in Zusammenhang mit Havarien und Gewässerverunreinigungen sowie Umweltgefährdung.
- Abwehr von Betreuung und Unterbringung, Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, gesellschafts- und erbrechtliche Gestaltungen, Testamente, Testamentsvollstreckungen.
Besuchen Sie uns auch auf www.anwalt-seniorenrecht.de
Aktuelles
Umwandlungsrecht Vereinsrecht AG-Recht
Rechtliche Grenzen wirtschaftlicher Betätigung von Idealvereinen ?Die Umstrukturierung von (Berufs-)Verbänden in Aktiengesellschaften
Die zunehmend dienstleistungsorientierte Ausrichtung von (Berufs-)Verbänden wirft zwangsläufig die Frage nach der rechtliche Grenze zulässiger wirtschaftlicher Betätigung von Idealvereinen auf.
Wird diese Grenze - etwa durch dienstleistungsähnliche Angebote gegenüber Verbandsmitgliedern oder Dritten - überschritten, droht dem Idealverein der Entzug der Rechtsfähigkeit und infolgedessen neben der persönlichen und unbeschränkten Haftung der Mitglieder auch der Regreß des handelnden Vereinsvorstands.
Professionelle anwaltliche Beratung kann den schmalen Grat zulässiger wirtschaftlicher Betätigung des Idealvereins aufzeigen und umfassend über Strategien zur Vermeidung des Rechtsfähigkeitsverlustes insbesondere durch Umwandlung des Idealvereins in die Rechtsform der Aktiengesellschaft informieren.
Dabei werden die verschiedenen Spielarten des Umwandlungsrechts erläutert und unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem gewünschten Maß der
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Verbandsmitglieder, seiner handelnden Organe oder Dritter am Grundkapital und damit am Ertrag der Aktiengesellschaft dargestellt.
Mit der Rechtsformänderung zur Aktiengesellschaft steht dem (Berufs-)Verband nicht nur eine in der Gestaltung flexible, sondern auch die in der Außendarstellung repräsentative Gesellschaftsform mit weitestgehender Unabhängigkeit des Vorstands und damit einhergehender hoher gesellschaftlichen Reputation zur Verfügung.
Schwerpunkte und Leistungen
Arbeitsvertrag
Unternehmensnachfolge
Kaufvertrag
Franchise
AG Recht
Brasilieninvestition
Fachanwaltskurs GmbH Recht
GmbH Recht
Immobilienerwerb
Limited
Umwandlungsrecht