Über uns
Verhinderungspflege durch Angehörige:
Wenn ein Angehöriger den Patienten, der bis zum zweiten Grad mit ihm verwandt ist (z.B. Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder) oder bei ihm wohnt, so bekommen Sie Leistungen in Höhe des Pflegegeldes für maximal sechs Wochen, was dem 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes gleichkommt.
Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste:
Alternativ können Sie aber auch einen ambulanten Pflegedienst zur Pflege beauftragen. Die pflegerische Grundversorgung erfolgt durch einen Pflegefachangestellten. Wenn Sie keinem Menschen in Ihrer Umgebung so sehr vertrauen wie sich selbst, kann diese Form der Vertretung eine geeignete Lösung sein.