Heizöl, Kohlen, Gas
in Hof (Saale)

Steiner Otto Nachf. GmbH + Co. KG

Heizöl, Kohlen, Gas

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Über uns

Die Firma Otto Steiner Nachfahren in Hof ist Ihr zuverlässiger Partner für Brennstoffe. Wenn Sie verlässliche und preisgünstige Lieferung an Heizöl innerhalb von 24 Stunden benötigen, nehmen Sie Kontakt zu diesem Betrieb auf! Auch Sparheizöl und schwefelarmes Heizöl (Ecoclean) sind im Angebot. Darüber hinaus liefern Ihnen die versierten Mitarbeiter bei Bedarf Diesel und Schmieröl. An der öffentlichen Diesel-Tankstelle können Sie Ihren Personenkraftwagen und Lastkraftwagen tanken. Außerdem bekommen Sie bei bedarf AdBlue. Mit Ihrer persönlichen Tankkarte können Sie rund um die Uhr tanken. Des Weiteren steht Ihnen die Waschanlage für Lkws zur Verfügung. So glänzt Ihr Transporter oder größeres Fahrzeug nach der Benutzung der Waschstraße innerhalb kurzer Zeit wie neu.

Schwerpunkte und Leistungen

Diesel
Mineralöl

Bewertungen für Steiner Otto Nachf. GmbH + Co. KG

Die Lieferaufträge der Firma wurden bisher eigentlich immer korrekt und pünktlich erfüllt. Man bedenke bei allem vorhandenen Wissen, manch ein Kunde wird froh sein, dass / wenn manche der vielen Kraftfahrer die StVO nach eigenen Ermessen aufweichen oder auslegen, da sie sonst möglicherweise arge Anlieferungsprobleme bekommen könnten. Ich verstehe ja den schulmeisterlich vorgetragenen verkehrsrechtliche Monolog von 02 Check. Man könnte bei seiner Wortwahl allerdings zu dem Schluss kommen, er hat noch nie etwas falsch gemacht. Dass ihm das doch passiert, könnte man auf diesem Portal leicht, ach ist egal und besser für‘s Klima hier….Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von FalkdS am Fr. 08.03.2024
Ein LKW mit Anhänger von Güttler blokiert komplett ein Straße. Autos warten vor und hinter dem LKW. PKW wenden müssen Umwege fahren. Der Fahrer mpfindet die Blockade als Zulässig. Entladen geht vor. Wirklich? Der Fahrer hat eine gültige Fahrerlaubnis zu haben und muss wissen, grundsätzlich gilt der §1 StVO. Abs. 2 .... "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird". E.d. Z. Eine Behinderung lag faktisch vor! Expressis verbis, "die Straße jedenfalls darf nicht blockiert werden, auch nicht für wenige Minuten." Eine Zugmaschiene mit Anhänger ausladen geht sicher nicht in 15 bis 20 Minuten. Die Milbertshofner Straße war in beiden Seiten beparkt und völlig blockiert. Die in Schlange wartenden PKW haben mehrfach gewendet! Dies verdeutlich die Behinderung war offensichtlich erheblich Ist eine Exculpation geboten? Nun, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist da eindeutig: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1 untersagt bereits das Halten an engen Stellen. "Das ist schon dann der Fall, wenn so gehalten wird, dass die verbleibende Restfahrbahnbreite weniger als drei ...Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von 02 Check am Do. 07.03.2024

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