Leistungen
Seit 2008 ist der Gebäude-Energieausweis auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben:
Bei Verkauf oder Vermietung muss jedem Interessenten ein Gebäude-Energieausweis entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgelegt werden können.
Auch wenn in Ihrem Fall weder Verkauf noch Vermietung anstehen, ist es durchaus sinnvoll, die energetischen Schwachstellen seines Gebäudes zu kennen. Inzwischen wissen wir, dass in Bestandsgebäuden durch einfache Verbesserungen bis zu 10 % und durch gründliche Sanierung sogar über
70 % des Energieverbrauches eingespart werden können. Außerdem muss ein Hauseigentümer seinen Energieverbrauch mit dem anderer Gebäude vergleichen können.
Es gibt den verbrauchsabhängigen und den rechnerischen Gebäude-Energieausweis. Für den verbrauchsabhängigen Gebäude-Energieausweis wird nur der Energieverbrauch der letzten drei Jahre gemittelt und gewichtet. Für den rechnerischen Gebäude-Energieausweis werden die bei Ihnen vor Ort aufgenommenen Gebäude- und Anlagendaten benutzt, um den rechnerischen Wärmebedarf aller Baugruppen wie Dach oder Fenster einzeln zu ermitteln.
Der Beratungsbericht zeigt die Modernisierungsmöglichkeiten, die Kosten, die Fördermöglichkeiten und den zu erwartenden Nutzen. Die berechneten Amortisationszeiten erlauben einen Vergleich der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sanierungsmöglichkeiten.
Auch beim Einholen der Angebote und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen kann ich Sie als Ihr Gebäude-Energieberater unterstützen.
Die Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA berücksichtigt auch den Einsatz alternativer Energiequellen wie z. B. Solarthermie oder Pellets. Als Ergebnis der Beratung wird Ihnen ein sehr detaillierter Beratungsbericht übergeben und in einem abschließenden Gespräch erläutert.
Eigentümer von Wohngebäuden, die vor Inkrafttreten der 3. Wärmeschutzverordnung (Bauantrag vor dem 31.12.1994) errichtet wurden, können für ihr Gebäude eine so genannte "Vor-Ort-Energieberatung" in Anspruch nehmen. Diese wird durch das Programm zur "Förderung der Beratung zur sparsamen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Für die Vor-Ort-Energieberatung kann ein Zuschuss beantragt werden, und zwar bis zu
- 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
- 500 für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 50% des Beratungshonorars begrenzt.
Herr Dr.-Ing. Michael Graefe ist als unabhängiger Gebäudeenergieberater zur Beantragung des Beratungszuschusses berechtigt und bei der BAFA registriert.
Es ist nicht immer notwendig, einen umfangreichen Energieberatungsbericht zu erstellen. Oft ist es sinnvoll, sich mit einem Fachmann zu beraten, der unabhängig von Herstellern oder Handwerkern Auskunft geben kann.
Der Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause für
- die Besichtigung Ihres Hauses und eine erste Abschätzung der Verbesserungsmöglichkeiten
- die Diskussion einzelner Fragen (z.B. Heizsystem, neue Fenster, kontrollierte Wohnungslüftung)
- die Besprechung von Bauschäden und Schimmelproblemen sowie den nötigen Gegenmaßnahmen.
Über Uns
Ingenieurbüro Dr. Michael Graefe
Hamerweg 315
D-41068 Mönchengladbach
Tel. 02161 9525 30
0160 5534 620
Fax 02161 9525 31
e-mail MGraefe@inggraefe.de
Inhaber Dr.-Ing. Michael Graefe
Umsatzsteuer-ID DE 270 389 974
Eingetragen in die Beraterliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Schwerpunkte und Leistungen
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