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Über uns
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwälte im Land Sachsen-Anhalt. Ihr gehören die im Land Sachsen-Anhalt ansässigen Rechtsanwälte, verkammerten Rechtsbeistände und Rechtsanwaltsgesellschaften, die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte gem. EuRAG und die ausländischen Rechtsanwälte gem. § 206 BRAO an. Als juristische Person des öffentlichen Rechts in der besonderen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nimmt sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Dabei unterliegt sie der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Der Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt sich nicht auf die ihr gesetzlich ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben. Sie nimmt darüber hinaus vielfältige Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder wahr und vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen.