Nach Vereinbarung
Leistungen
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Dies erfolgt ausschließlich bei
- Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht), - sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Über Uns
„Der Verein“
Die VLH ist eine Selbsthilfeeinrichtung.
Wir arbeiten kostendeckend, ohne Gewinne zu erzielen.
Mehr als 2.800 Beratungsstellen bundesweit sind für Sie da.