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BLB - Lohnsteuerberatung

Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater

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Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, Finanzamt,

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Grundsätzlich sind für jeden Tag Termine möglich - aber immer nur nach Vereinbarung!

030 96066942

Über uns

Steuerberatung für Nichtselbstständige 

Büro Hellersdorf: 12619 Berlin, Auerbacher Ring 55
Büro Hohenschönhausen: 13051 Berlin, Ahrenshooper Str. 22 

Ihr starker Partner für Arbeitnehmer
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein BLB e.V. werden Sie zur schwer überschaubaren Thematik der Lohn- und Einkommensteuer kompetent und vertraulich beraten. Unsere erfahrenen und geschulten Experten nehmen sich gern Zeit für Sie als Arbeitnehmer, für Angestellte und Beamte, Rentner wie auch Arbeitslose.

In Ihrem Auftrag fertigen wir dort Ihre Steuererklärung, berechnen den Erstattungsanspruch, prüfen Ihren Steuerbescheid und übernehmen sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt - falls nötig, bis hin zur Klage beim Finanzgericht. 

BERLINER LOHNSTEUERBERATUNG FÜR ARBEITNEHMER E.V. - LOHNSTEUERHILFEVEREIN (BLB E.V.)
UNSER SERVICE FÜR SIE
Wir erstellen die Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Pensionäre und Rentner.
Es gilt eine eingeschränkte Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG.
Mitglied werden Sie ganz einfach mit Ihrer Unterschrift. Kommen Sie zu uns die Beratungsstelle und unterschreiben Sie unsere Beitrittserklärung. Sie können Sie auch auch hier schon ausdrucken, unterschreiben und zum Beratungstermin mitbringen oder uns für die Fernbetreuung zusenden. Das gleiche gilt für die Vollmachten.
Bevor Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen, werfen Sie bitte unbedingt einen Blick auf unsere Checkliste. Was da aufgeführt ist, sollten Sie mitbringen oder mitsenden. Kopien genügen. Was da nicht drauf steht, wird nicht benötigt. Dies und das ist Ihnen unklar? Kein Problem – wir beraten Sie gern, denn dafür sind wir ja da.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Rahmen einer Mitgliedschaft tätig werden. Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und auf Honorarbasis tätige Selbstständige dürfen wir nicht beraten. Die Höhe der Einnahmen spielt keine Rolle, sofern es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, um Renten und um Unterhalt handelt. Bei Nebeneinkünften (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen)     dürfen folgende Grenzen nicht überschritten werden: 13.000 € für Ledige bzw. 26.000 € für Ehepaare bei Zusammenveranlagung.

Schwerpunkte und Leistungen

Steuererklärung
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Einkommensteuer
Lohnsteuer
Erbschaftssteuer
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Wir sind für Sie da

Weitere Firmeninfos

  • Parkmöglichkeit vorhanden
  • Zahlungsarten
    • Visa
    • Mastercard
    • EC-Card
    • Electronic Cash
    • Gründungsjahr1992
    • Mitarbeiter1-4
    • KooperationenWICO Steruerberatungskanzlei
    • Mitgliedschaftenbbh

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