Lohnsteuerhilfevereine
in Bendorf am Rhein

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. – Steuerring Beratungsstelle Bendorf

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Über uns

Die Beratungsstelle des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) in Bendorf besteht seit 2018. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. a. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide.Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer
  • Beamter
  • Auszubildender
  • Pensionär
  • Rentner
  • Unterhaltsempfänger

Der Steuerring wurde 1969 gegründet und gehört zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands.

Preis:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig und beginnt bei 55 Euro pro Jahr. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro. Mitgliedsbeiträge:

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-mitgliedsbeitraege.html

 

Produkt:

• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation

• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses

• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis

• Beratung zur Steuerklassenwahl

• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen

• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld

• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)

• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer

• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten

 

... und vieles mehr.

 

Leistungen:

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-leistungen.html

Weitere Informationen:

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/impressum.html

Wir dürfen Sie nach § 4 Nr.  11 StBerG  Beraten, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:  Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, freiwillig Wehrdienstleistende, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes, Auszubildende, Pensionäre/Versorgungsempfänger, Rentner, Unterhaltsempfänger

Dann dürfen wir Sie auch beraten bei: Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen, sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.

 

Schwerpunkte und Leistungen

Einkommensteuer
Lohnsteuerhilfe
Steuertipps
Lohnsteuererklärung
Rentenbesteuerung
Steuerklassenwahl
Steuern
Steuerhilfe
Lohnsteuerverein
Einkommensteuerbescheid
Beratungsstelle
Pensionär
Soldaten
Steuerausgleich

Weitere Firmeninfos

  • Parkmöglichkeit vorhanden
    • Gründungsjahr2018
    • Mitarbeiter1-4

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