und nach telefonischer Vereinbarung 04282-5943220
Über uns
Leistungen
Wir vertreten die Intressen unserer Mitglieder ...
bei Finanzamt und Familienkasse
bei Finanzgerichten
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
und zwar:
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. StBerG.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen tätig und wenn die Einnahmen aus Überschusseinkünften wie Zinsen, Vermietung, etc. 13.000 € bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Impressum: http\\www.lbc-lohnsteuerverein.com
Aktuelles
Steuererklärung von Zuhause aus:
keine Wartezeit * keine Anfahrt * alle Unterlagen vor Ort
- wir suchen gemeinsam Ihre Jahresbelege bei Ihnen Zuhause heraus
- wir erstellen Ihre Steuererklärung
- wir klären offene Fragen mit Ihnen telefonisch oder bei Ihnen Zuhause
- wir reichen Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt ein
- wir überprüfen Ihren Einkommenssteuerbescheid
- wir legen ggfs. Einspruch ein
Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen tätig und wenn die einnahmen aus Überschusseinkünften wie Zinsen, Vermietung etc. 13.000 € bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag sozial gestaffelt von 32 € bis 250 € zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 10 €
Kontakt
LBC-Lohnsteuer-Beratungs-Conter e.V.
Telefon: 04282-5943220
Telefax: 03212-9592996
E-Mail: LBC-Lohnsteuerverein@web.de
Homepage: http://www.LBC-Lohnsteuerverein.com
Über Uns
Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das ?
Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt ist.
Ein "Lohnsteuerhilfeverein" ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.
Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.
LBC-Lohnsteuerverein e.V.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden