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Termine nur nach Vereinbarung
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Leistungen
Lohnsteuerberatungsverbund e.V.
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 520 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere fürArbeitnehmer, Beamte, Rentner
im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft gem. § 4 Nr.11 StBerG, folgende Leistungen an:
Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 9.000/18.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Investitionszulage
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- Wahl der richtigen Steuerklasse
Alle unsere Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Sabine Schmiedeke
Beratungsstellenleiterin
Service
Lohnsteuerberatung
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein)Mit einer ersten Beratungsstelle, die von Frau Schmiedeke geleitet wird, ist der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) jetzt auch in Dallgow-Döberitz vertreten. Seit Anfang 2007 ist die Beratungsstellenleiterin, kompetente Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner, sofern ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden. Immer noch wird sehr viel Geld verschenkt, weiß die gelernte Steuerfachgehilfin, weil entweder keine Erklärung abgegeben wird, oder nicht sämtliche steuersparenden Möglichkeiten ausgenutzt werden oder weil gegen fehlerhafte Steuerbescheide nicht vorgegangen wird.
Mehr als 700 Lohnsteuerhilfevereine, wie auch der Lohnsteuerberatungsverbund einer ist, gibt es in Deutschland . Allein der der Lohnsteuerberatungsverbund ist bundesweit mit mehr als 600 örtlichen Beratungsstellen tätig. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in diesem Verein dürfen nur solche Personen beraten werden, die
a) Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit,
Renten, Versorgungsbezügen (Pensionen)
Unterhaltsleistungen, Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen) *)
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung *)
sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgeschäfte *)
erzielen.
*) Die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten dürfen dabei jedoch 9.000 bei der Einzelveranlagung und 18.000 bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Wenn die Einnahmen aus Vermietung, Kapitalanlagen und anderen Überschusseinkünften diese Grenzen überschreiten, die Vermietung umsatzsteuerpflichtig erfolgt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, als Freiberufler oder aus selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit vorliegen, besteht keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine. Eine Ausnahme gilt für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten bspw. als Übungsleiter oder kommunaler Abgeordneter. Wenn die Einnahmen steuerfrei bleiben, fällt die Beratungsbefugnis der Vereine nicht weg.
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung im Rahmen der Beratungsbefugnis u.a. bei:
der Erstellung der Einkommensteuererklärung,
Altersvorsorgezulage Riester-Rente
Arbeitnehmer-Sparzulage
Wohnungsbauprämien
Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
Freistellungsauftrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Steuererstattungshöhe (Berechnung)
richtige Steuerklasse (Beratung bei der Wahl)
Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit)
Rechtsmittel Prüfung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschem Steuerbescheid).
Bei der Ausübung der Hilfeleistung sind Lohnsteuerhilfevereine wie auch Steuerberater an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Sie haben ihre Hilfe sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben. Alles in allem sind Lohnsteuerhilfevereine im steuerberatenden Gefüge nicht mehr wegzudenken.
Aktuelles
Gesetzesänderung
Der Gesetzgeber hat die Erfolge in den Leistungen dieser Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer gewürdigt und durch zahlreiche Gesetzesänderungen die Beratungsbefugnis deutlich ausgedehnt, wie mit dem neusten 8.Steuerberatungs-Änderungsgesetz.Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 das 8.Steuerberatungs-Änderungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sind wichtige Änderungen für die Lohnsteuerhilfevereine und ihre Mitglieder verbunden.
Als entscheidende Änderung wird die Befugnisgrenze für Einnahmen aus Nebeneinkünften von bisher 9 000 Euro auf 13 000 Euro angehoben. Für Ehegatten gilt bei einer gemeinsamen Steuererklärung der doppelte Betrag. Die Anhebung ist vor allem bei Vermietungseinkünften von Bedeutung. Die bisherige, seit dem Jahr 2000 nicht angepasste Befugnisgrenze führte dazu, dass viele Arbeitnehmer oder Rentner nicht mehr die Steuererklärung von Lohnsteuerhilfevereinen erstellen lassen konnten, weil ihre Mieteinnahmen einschließlich der umgelegten Nebenkosten im Kalenderjahr die Grenze überschritten. Mit der jetzt beschlossenen Anhebung ist sicher gestellt, dass Arbeitnehmer und Rentner weiterhin die preiswerte und kompetente Beratung der Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen können.
Wer diese Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen möchte, erreicht Frau Schmiedeke in der Beratungsstelle Dallgow-Döberitz,
Anfahrt
14624 Dallgow,Am Reitplatz 23
Schwerpunkte und Leistungen
Lohnsteuerhilfe
Lohnsteuerberatung
Kapitaleinkünfte
Arbeitnehmer
Einspruch
Steuerklassen
Beratungsstelle
Beamte
Bescheid
Eimkommensteuer
Mieteinnahmen
Mitgliedschaft
nichtselbständige Arbeit
Rentner
Schmiedeke
Steuerverbund