—noch 2 Std. 36 Min.
0351 28564171
Leistungen
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1000 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:
Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich:
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an: 0800/5893899
Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich:
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.
Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an: 0800/5893899
Schwerpunkte und Leistungen
Steuererklärung
Lohnsteuer
Lohnsteuerhilfe
Steuertipps
Lohnsteuerberatung
Steuern
Steuerhilfe
Steuerbescheid
Lohnsteuerverein