Leistungen
Im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und erledigen sämtliche dazugehörige Arbeiten, wie z. B.: Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses, gesamter Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Überprüfung von Steuerbescheiden, Einlegung von Einsprüchen und Vertretung vor dem Finanzgericht.
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