Leistungen
Im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und erledigen sämtliche dazugehörige Arbeiten, wie z. B.: Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses, gesamter Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Überprüfung von Steuerbescheiden, Einlegung von Einsprüchen und Vertretung vor dem Finanzgericht.
Schwerpunkte und Leistungen
Steuererklärung
lohnsteuerhilfe
steuern
steuerhilfe
Weitere Firmeninfos
- Unternehmensdetails:
- GeschäftsführerJürgen Hörentrup