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Aktuelles
Finanzamt prüft Millionen Rentner
25.01.2007
Mit Ablauf des Jahres 2006 haben sich 1,3 Millionen Rentner der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, weil sie keine Steuererklärung eingereicht haben. Seit Jahresbeginn sind sie nun im Visier der Steuerfahndung, schreibt Winfried Münster in der NGZ vom 15.1.2007.
Die Finanzbehörden werden jeden einzelnen der betroffenen Rentner ermitteln und anschreiben. In dem Augenblick, in dem das Schreiben abgeschickt worden ist, kann sich der Verdächtige nicht mehr mit Hilfe einer Selbstanzeige der Geldbuße oder gar Strafe entziehen.
Ins Fadenkreuz der Steuerfahndung sind alle geraten, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere zu versteuernde Renten - betriebliche oder private Riesterrenten sowie Renten aus betrieblichen Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds - beziehen. Verschont bleibt, wer nur von der gesetzlichen Rente lebt, denn sie ist bis zu einem monatlichen Zahlbetrag von 1583 Euro für Ledige sowie 3166 Euro für Verheiratete steuerfrei. Der Rentner, der weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben.
Ein hoher Finanzbeamter sprach gegenüber der Zeitung von einer "Kesselschlacht". Steuerfahnder seien Rentnern auf der Spur, die so viel Steuern hinterzogen hätten, dass ihnen nach der Strafe nichts bleiben werde, jedenfalls nichts mehr auf Konten in Deutschland. "Die können nur noch auswandern"', betonte der Beamte.
Millionen von Rentnern hatten mit dem Finanzamt bisher nichts zu tun, weil ihre gesetzliche Rente nur zu ungefähr 27 bis 30 Prozent steuerpflichtig war, so dass sich nach Abzug des Grundfreibetrages (von derzeit 7664 Euro) de facto keine Steuerlast ergab. Mit der 2005 in Kraft getretenen Reform wurden die betrieblichen Renteneinkommen voll und die gesetzlichen Renten zu 50 Prozent steuerpflichtig. Damit ist für eine große Minderheit der etwa 19 Millionen Rentner eine Steuererklärung fällig.
Die Rentenversicherungsträger einschließlich der Lebensversicherer informieren seit Jahresanfang 2007 die Finanzbehörden über jede Rentenauszahlung. Dem Finanzamt werden nun alle Rentenempfänger bekannt.
Die Finanzbehörden sind betroffen über den Mangel an Kenntnis darüber, dass die Rente seit 2005 versteuert werden muss. Alle Rentner. die hohe gesetzliche Altersbezüge oder gar mehrere Renten beziehen, hätten bis spätestens 2006 eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Finanzverwaltung stellt nun klar, Unkenntnis schütze vor Strafe nicht. Säumige Rentner könnten jetzt nur noch versuchen, den Steuerfahndern zuvorzukommen.
Steuererklärungen, die jetzt noch für das Veranlagungsjahr 2005 eingereicht werden, akzeptiert das Finanzamt als strafbefreiende Selbstanzeige. Sie wirkt aber nur, wenn sie fehlerfrei ist. Selbst Irrtum gestehen die Finanzbehörden nicht zu. Sie raten deshalb dringend, die Steuererklärung vom Fachmann (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) anfertigen zu lassen
25.01.2007
Mit Ablauf des Jahres 2006 haben sich 1,3 Millionen Rentner der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, weil sie keine Steuererklärung eingereicht haben. Seit Jahresbeginn sind sie nun im Visier der Steuerfahndung, schreibt Winfried Münster in der NGZ vom 15.1.2007.
Die Finanzbehörden werden jeden einzelnen der betroffenen Rentner ermitteln und anschreiben. In dem Augenblick, in dem das Schreiben abgeschickt worden ist, kann sich der Verdächtige nicht mehr mit Hilfe einer Selbstanzeige der Geldbuße oder gar Strafe entziehen.
Ins Fadenkreuz der Steuerfahndung sind alle geraten, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere zu versteuernde Renten - betriebliche oder private Riesterrenten sowie Renten aus betrieblichen Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds - beziehen. Verschont bleibt, wer nur von der gesetzlichen Rente lebt, denn sie ist bis zu einem monatlichen Zahlbetrag von 1583 Euro für Ledige sowie 3166 Euro für Verheiratete steuerfrei. Der Rentner, der weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben.
Ein hoher Finanzbeamter sprach gegenüber der Zeitung von einer "Kesselschlacht". Steuerfahnder seien Rentnern auf der Spur, die so viel Steuern hinterzogen hätten, dass ihnen nach der Strafe nichts bleiben werde, jedenfalls nichts mehr auf Konten in Deutschland. "Die können nur noch auswandern"', betonte der Beamte.
Millionen von Rentnern hatten mit dem Finanzamt bisher nichts zu tun, weil ihre gesetzliche Rente nur zu ungefähr 27 bis 30 Prozent steuerpflichtig war, so dass sich nach Abzug des Grundfreibetrages (von derzeit 7664 Euro) de facto keine Steuerlast ergab. Mit der 2005 in Kraft getretenen Reform wurden die betrieblichen Renteneinkommen voll und die gesetzlichen Renten zu 50 Prozent steuerpflichtig. Damit ist für eine große Minderheit der etwa 19 Millionen Rentner eine Steuererklärung fällig.
Die Rentenversicherungsträger einschließlich der Lebensversicherer informieren seit Jahresanfang 2007 die Finanzbehörden über jede Rentenauszahlung. Dem Finanzamt werden nun alle Rentenempfänger bekannt.
Die Finanzbehörden sind betroffen über den Mangel an Kenntnis darüber, dass die Rente seit 2005 versteuert werden muss. Alle Rentner. die hohe gesetzliche Altersbezüge oder gar mehrere Renten beziehen, hätten bis spätestens 2006 eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Finanzverwaltung stellt nun klar, Unkenntnis schütze vor Strafe nicht. Säumige Rentner könnten jetzt nur noch versuchen, den Steuerfahndern zuvorzukommen.
Steuererklärungen, die jetzt noch für das Veranlagungsjahr 2005 eingereicht werden, akzeptiert das Finanzamt als strafbefreiende Selbstanzeige. Sie wirkt aber nur, wenn sie fehlerfrei ist. Selbst Irrtum gestehen die Finanzbehörden nicht zu. Sie raten deshalb dringend, die Steuererklärung vom Fachmann (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) anfertigen zu lassen
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