Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter: 06401-2291313
Leistungen
Lohnsteuerhilfeverein Oberhessen e.V.
Mitgliederberatung seit dem Jahr 2005 gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerg)
Der Lohnsteuerhilfeverein Oberhessen e.V. erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG) bei einer Mitgliedschaft bei ausschließlichen Einkünften aus:
- nichtselbständiger Arbeit
- Renten
- Pensionen
- Unterhaltsleistungen
- Kapitalvermögen *
- Vermietung und Verpachtung *
- Spekulationsgeschäften *
( * bis zur gesetzlich zulässigen Höhe )