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Über uns
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) wurde 1969 gegründet und zählt mit 1.100 Beratungsstellen und 350.000 Mitgliedern zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands. Die Steuerring-Beratungsstelle in Bramsche besteht seit April 2020. Vor Ort werden die Mitglieder von Maryam Mahmudi betreut. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. a. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide.
Wir bieten Ihnen:
• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation
• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses
• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
• Beratung zur Steuerklassenwahl
• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)
• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
... und vieles mehr.
Leistungsübersicht:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft.html
Ein Mitgliedsbeitrag – alle Leistungen inklusive!
Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Steuerring ist einkommensabhängig (sozial gestaffelt) und liegt zwischen 55 und 350 Euro. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro.
Mitgliedsbeiträge:
https://www.steuerring.de/mitgliedschaft/beitraege.html
Kontakt:
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (Steuerring)
Maryam Mahmudi
steuerfachliche Mitarbeiterin
Beratungsstellenleitung
Evagelia Radke
An den Grubenhäusern 10
49565 Bramsche
Tel. 05461-9699749
www.steuerring.de/mahmudi
Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des Steuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger
Zählen Sie dazu? Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
• Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
• Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
• sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Rufen Sie mich an unter 05461-9699749 oder schreiben Sie mir eine Mail.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformEinzelunternehmen
- Gründungsjahr2020
- Mitarbeiter1-4