Über uns
Service
Wir für Sie ...
Wir beraten Sie individuell und während des ganzen Jahres,
wir gestalten Ihre steuerliche Situation bestmöglich,
wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung,
wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt ...
... und das alles im Rahmen unseres Mitgliedsbeitragsohne Aufpreis.
Unsere Leistungen im Überblick
- individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
- Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses
- ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
- Beratung zur Steuerklassenwahl
- Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
- Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
- steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
- Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
- steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
- Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
- Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
- Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
Wer Mitglied werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre/Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Weitere Informationen
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft? www.steuerring.de
Team
Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Beratungsstelle Hemer
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) ist mit mehr als 240.000 Mitgliedern und über 1.000 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Auch in Hemer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten u. a. Hilfe bei der Steuererklärung.
Die Beratungsstelle in Hemer besteht seit 2003. Der Beratungsstellenleiter Martin Hörstemeier ist Diplom-Kaufmann (Schwerpunkt Steuerrecht) und Steuerberater. Von 1990 bis 2010 war er im Rechnungswesen/Controlling in Großunternehmen tätig, seit 2003 ist er selbständiger Unternehmensberater.
Gute und qualifizierte Beratung hat für ihn einen hohen Stellenwert. Das spiegelt sich insbesondere in der Zertifizierung seiner Beratungsstelle nach DIN 77700 wider.
Seit 2010 ist Martin Hörstemeier zudem Dozent im vereinseigenen Schulungswerk TeLios. Neben seinen Aufgaben als Beratungsstellenleiter und Dozent engagiert sich Martin Hörstemeier im Bilanzbuchhalterverband BVBC.
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden
- Unternehmensdetails:
- GesellschaftsformEinzelunternehmen
- Gründungsjahr2003
- Mitarbeiter1-4
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