Über uns
Seit 1992 ist RA Bleher als Awalt tätig, spezialisiert im Miet-, Wohnungseigentums-, Makler-, Nachbar- u. Grundstücksrecht, ausgwiesen durch den Fachanwaltstitel für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht seit 2005. Umfassend sind wir auch tätig im Verkehrsrecht, Erbrecht u. Arbeitsrecht, übernehmen aber auch sonst alle gängigen Rechtsgebiete einer Einzelkanzlei. Darüber hinaus führt RA Bleher Betreuungen und berät Sie auch in diesem Bereich umfassend. RA Bleher betreut Sie persönlich von der Mandatsannahme bis zum Abschluss des Mandatsverhältnisses.
Schwerpunkte und Leistungen
Bußgeldsachen