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Was macht ein Podologe?
Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege.
Der Beruf hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. So trat 2002 das Podologen-Gesetz in Kraft, wonach sich nur derjenige „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ nennen darf, wer eine zweijährige Vollzeitausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert hat.
Der Podologe kümmert sich nicht nur um die Pflege der Füße, sondern erkennt auch rechtzeitig mögliche Haut- und Nagelveränderungen, Fußfehlstellungen oder Zehendeformitäten und kann so den Patienten bestmöglich bezüglich der Gesundheit seiner Füße beraten. Aber auch die Nagelprothetik und die Spangentechnik gehören ebenfalls zu seinem Fachgebiet.
Des Weiteren kann ein zugelassener Podologe Leistungen für Diabetiker direkt mit den Krankenkassen abrechnen.