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Über uns
Zu den Aufgaben eines Notars gehört zum Beispiel die Altersvorsorge, zu der das Erstellen einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung gehören. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Person des Vertrauens im Notfall bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Diese sollte nur an enge Bezugspersonen vergeben werden. Mit Hilfe einer Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht, kann eine Person eingesetzt werden, die über medizinische Maßnahmen entscheiden darf. Das Erbrecht regelt das Erstellen eines notariellen Testaments oder Erbverträge. Obwohl viele Menschen sich scheuen, an den Ernstfall zu denken, ist es für die Angehörigen eine große Erleichterung, Ihre Wünsche zu kennen
Schwerpunkte und Leistungen
Altersvorsorge
Ehevertrag