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Über uns
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist unparteiischer Berater und im Unterschied zum Rechtsanwalt kein Interessenvertreter einer Partei. Für im Gesetz im Einzelnen geregelte Sachverhalte ist die Zuziehung eines Notars erforderlich. Zu den bedeutenden Rechtsgeschäften gehören dabei insbesondere: Grundstücksangelegenheiten (Kauf, Schenkung, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten etc.), Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen etc.), Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.), Vorsorgevollmachten (Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc.), Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften, Verkauf von Geschäftsanteilen, Handelsregisteranmeldungen etc.). Die Kosten des Notars bestimmen sich nach den Vorschriften des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG).
Schwerpunkte und Leistungen
Beglaubigung
Beurkundung
Schenkung
Testament
Vorsorgevollmacht
Weitere Firmeninfos
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Zahlungsarten
- Bar
- Rechnung