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Über uns
Die Kanzlei Schultheis versteht sich, ausgehend vom deutschen Berufsbild des sog. „Einheitsjuristen“, als generell- juristisch tätige Anwaltskanzlei. Eine juristische Beratung kann niemals nur Teilaspekte abdecken, sondern muss den Sachverhalt umfassend ermitteln und rechtlich bewerten. Dazu ist die Kenntnis des gesamten Spektrums der Rechtsgebiete und deren Vernetzungen erforderlich. Eine allzu starke Fokussierung und Spezialisierung auf Teilgebiete wird dem nicht gerecht und muss zwangsläufig zu unzureichenden Ergebnissen führen. Allerdings ist in der heutigen Rechtswirklichkeit mit ihren immer komplexeren Sachverhalten und Regelungen eine gewisse Spezialisierung erforderlich. Daher hat sich jeder der bei Schultheis - Rechtsanwälte Notare tätigen Anwälte durch Zusatzqualifikationen oder langjährige Praxiserfahrung ein Spezialwissen erarbeitet. Je nach Anforderungen des konkreten Mandats kann spezieller Rechtsrat eingeholt und „Teams“ zusammengestellt werden. Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht über Baurecht (privat/ öffentlich) bis zum Zivilrecht (international). Eine genau Aufstellung finden Sie auf unserer Webpage unter dem Punkt Rechtsberatung.