Aktuelles
Loehne
Löhne und Steuern Schweiz
Lohnberechnungsbeispiel für Kurzaufenthalter:
Beispiel:
Kurzaufenthalter vom EU-Raum in der CH Schweiz
(In CH Steuerpflichtig wenn mehr als 60 Arbeitstage in der CH)
Bruttolohn CHF 30.00 x 180 Std. CHF 5'400.00
(inkl. Feiertags-/ Ferienentschädigung, 13. Monatslohn)
Sozialabzüge Schweiz 10.29% (AHV/IV/ALV/NBUV/KTG) CHF 555.65
(BVG-Abzug zwischen 2.25 14.75% je nach Alter. Ist im Bsp. nicht einberechnet)
Abzug Lohnsteuer (Quellensteuer) (12% bei CHF 5'400.-) CHF 648.00
(Prozentsatz ist individuell je nach Lohnklasse)
Nettolohn CHF 4'196.35
Nettolohn in Euro ca. (je nach Kurs) 2'700,-
Lohnberechnungsbeispiele Grenzgänger:
1. Beispiel:
Grenzgänger vom EU-Raum nach Schweiz
G-Bewilligung EU/EFTA in die Schweiz
Bruttolohn CHF 30.00 x 180 Std. CHF 5'400.00
(inkl. Feiertags-/ Ferienentschädigung, 13. Monatslohn)
Sozialabzüge 10.29%(AHV/IV/ALV/NBUV/KTG) CHF 555.65
(BVG-Abzug zwischen 2.25% 14.75% je nach Alter. Ist im Bsp. nicht einberechnet)
Abzug Quellensteuer AT (12% bei Lohn CHF 5'400.-) (CHF 648.00)
(individuell je nach Lohnklasse/kann der Einkommenssteuer in AT angerechnet werden)
Abzug Quellensteuer DE (4.50%) CHF 243.00
(Bei den in DE zu zahlenden Steuern kann dieser Abzug angerechnet werden)
Nettolohn CHF 4'601.35
Nettolohn in Euro ca. (je nach Kurs) 2900.00
2. Beispiel
Grenzgänger vom EU-Raum nach FL (Liechtenstein)
Grundsätzlich gleich wie oben.
(leichte Abweichung bei den Sozialabgaben und Quellensteuer)
Grenzgängermeldebestätigung
Quellensteuer 4% / 6% (A-Bürger/D-Bürger)
(der in FL einbehaltene Betrag wird auf die Einkommenssteuer im Wohnstaat angerechnet)
Sozialabzüge FL 8.615% (AHV/IV/ALV/NBUV/KTG/BVG-Risiko)
(Mit BVG-Sparteil werden insgesamt 11.965% abgezogen)
Monatliche Kosten:
Selbst zu tragende Kosten für Grenzgänger und Kurzaufenthalter!
Unterkunft je nach Standard (300.- bis 600.- Fr.)
Private Krankenkasse (150.- bis 300.- Fr)
(siehe detaillierte Angaben unter Krankenkasse)
einmalige Kosten:
Kosten Bewilligung (L-Bew. Und Grenzgängerbew. CH (max. 66.- Fr)
Kosten Bewilligung (Grenzgängerbew. FL (max. 22.- Fr.)
Aktueller Wechselkurs
Es wurde ein Kurs Fr. zu Euro von 1 Euro = 1.59 Fr zugrundegelegt.
aktueller Wechselkurs
Zu beachten!
Änderungen von Sozialabgaben und Kosten für Bewilligungen vorbehalten.
Lohn bzw. Einkommenssteuer und Quellensteuer:
Sie sind Einkommenssteuerpflichtig in Ihrem Hauptwohnsitzstaat (z.B. in D). Melden sie da, dass sie im Ausland arbeiten. Beim Finanzamt am Wohnsitz in Österreich (Zweitwohnsitz z.Bsp. Feldkirch) als Grenzgänger anmelden. Nach Vorlage der bestätigten steuerlichen Erfassung Ihres Hauptwohnsitzes erhalten Sie vom Finanzamt Feldkirch die Bestätigung, dass Sie in Österreich nicht steuerlich zu erfassen sind wie auch eine Meldekarte für den täglichen Grenzübertritt.
Nach Ablauf von 186 Tagen pro Jahr wird man in Österreich (Zweitwohnsitz) besteuert. (vor Ablauf der 186 Tage Umzug in die Schweiz möglich)
Die Quellensteuer Abzüge werden am Ende des Jahres beim Lohnausweis aufgeführt und können bei den Finanzämtern in Deutschland oder Österreich bei den Steuererklärungen (
Leistungen
Stellenangebote
Stellenangebote & Jobs in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein bietet das Unternehmen free-job Private Arbeitsvermittlung mit integrierter Stellenbörse und Online-Bewerbung. Stellensuchende finden Stellenangebote zu freien Arbeitsstellen und Jobs in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Es werden Fachkräfte mit den Branchenschwerpunkten Bau, Industrie, sowie andere Bereiche wie Medizin, IT, Gastronomie, usw. auf Anfrage vermittelt. Neben freien Jobs werden Ihnen Informationen zu Lohn/Nettolohn, Steuern, den Abzügen, wie Altersvorsorge/Rente (AHV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Krankentagegeld (KTG) in der Schweiz angeboten. Ebenso werden Sie über Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung und Unterkunft informiert.