Die Anwaltskanzlei Arnold ist Ihr Partner für Anlegerschutzrecht, Vorsorgeverfügungen und Vermittlerrecht.
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Entgegen dem Trend zu immer größeren und unübersichtlicheren „Anwaltsfirmen“ möchten wir als persönlicher Rechtsberater allen Mandanten zur Verfügung stehen. Wir legen daher größten Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit. Mandanten sind für uns keine bloßen „Fälle“ und „Aktenvorgänge“. Seit 2003 und inzwischen mit einem 20-köpfigen Team vertrauen uns bundesweit viele Mandanten. Unsere Schwerpunkte: Anlegerschutzrecht Im Anlegerschutzrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, Mandanten fehlinvestierte Gelder zurückzuholen (z.B. PrismaLife AG, Widerruf Lebensversicherung, unternehmerische Beteiligungen). Vorsorgeverfügungen Wir bieten die Erstellung, Aktualisierung und Hinterlegung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Notfallhilfen oder Testament. Vermittlerrecht Wir stehen für Handelsvertreter, Makler und Vertriebe bei allen Fragen rund um die berufliche Tätigkeit, Absicherung und Vertragsgestaltung sowie Abwehr von Schadensersatz zur Seite.
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