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Leistungen
Unsere Leistungen
Schön, dass Sie sich für unsere Rechtsanwaltskanzlei interessieren. Sie sind bei uns richtig, wenn Sie Hilfe benötigen im:
Baurecht:
Beispiel:
Das Bauunternehmen arbeitet nicht zu Ihrer Zufriedenheit, Sie haben Ansprüche gegenüber dem Architekten. Sie als Architekt oder Bauunternehmen möchten Ansprüche geltend machen, Ihr Nachbar entfaltet eine Bautätigkeit, die Ihnen ganz und gar nicht zusagt.
Immobilienrecht:
Sie möchten z.B. Ansprüche aufgrund einer notariellen Beurkundung durchsetzen oder wünschen eine ergänzende Vertragsberatung zu Ihrem Notarvertrag/Bau(träger)vertrag?
Kaufrecht:
Sie sind unzufrieden anlässlich des Kaufs einer Sache, (ob einer Kleinigkeit oder Immobilie) und möchten den Kauf rückabwickeln oder den Kaufpreis mindern.
Verwaltungsrecht:
Sie möchten Ansprüche gegen eine Behörde durchsetzen oder die Ansprüche einer Behörde abwenden, weil Sie z.B. keine Baugenehmigung bekommen, Ihnen die Baugenehmigung des Nachbarn nicht zusagt, Sie einen Gebührenbescheid erhalten haben, der nicht zutreffend ist, Sie als Beamter nicht befördert werden, obwohl Ihnen eine Beförderung zustände etc..
Energierecht:
Sie möchten den stetigen Erhöhungen Ihres Versorgungsunternehmens nicht ohne Gegenwehr nachkommen, halten die Nachforderung Ihres Energieversorgungsunternehmens für fehlerhaft oder Sie möchten eine EEG-Anlage (Biomasse-Anlage, Photovoltaik-Anlage, Windenergie-Anlage, Wasserkraftwerk) betreiben, es sind Probleme mit dem Netzbetreiber, der Behörde oder dem Veräußerer dieser Anlage entstanden und Sie benötigen Hilfe?
In diesen Fachbereichen vertreten wir Sie bundesweit. Das heißt, um auch unsere Mandanten von außerhalb eine Beratung zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit zur telefonischen Besprechung zu einem zuvor vereinbarten Fixbetrag. Senden Sie uns dann bitte per Fax, per E-Mail oder Post Ihre Anfrage zu und Sie erhalten die Möglichkeit, einen telefonischen Besprechungstermin zu vereinbaren. Die Besprechung wird Ihnen noch einmal zum Nachlesen schriftlich zusammengefasst.
Wenn es der Streitbeilegung dient, reisen wir zu Ihnen und sprechen mit der Behörde, dem Netzbetreiber etc.. Gerichtstermine nehmen wir in allen Orten Deutschlands und an allen Amts-, Land-, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten I. und II. Instanz sowie am Bundesverwaltungsgericht wahr.
Uns ist wichtig, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind. Lernen Sie uns über eine Erstberatung, Vortrag (siehe Aktuelles) kennen.
Schwerpunkte und Leistungen
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