Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch durchgehend werktags von 7-19 Uhr. Die Kanzlei bietet nach Vereinbarung auch Abendtermine sowie Samstagstermine an.
Über uns
Kanzlei
Frau Rechtsanwältin Barbara Brauck – Hunger ist Fachanwältin für Erbrecht und auf alle Fragen rund ums Erben und Schenken spezialisiert. Spezialisierung und ständige Weiterbildung erfolgen, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten. Dies wird durch das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltsvereins dokumentiert.
Testament/ Nachlassplanung
Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzt. Besonders für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Patchwork-Familien, Familien mit behinderten oder bedürftigen Kindern, Unternehmer, Immobilieneigentümer und bei Auslandsbezug (ausländische Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland) ist ein geschickt gestaltetes Testament notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden.
Schenkung von Privatvermögen
Wollen Sie Ihr Haus oder Sparvermögen Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei berät Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten werden und gleichzeitig die Versorgung des Schenkers im Alter und im Pflegefall zu sichern.
Betriebsübergabe
Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und Ihres Vermögensbestands zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament.
Testamente/ Hofübergabe für Landwirte und Winzer
Führen Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, ein Weingut? Die Kanzlei berät Sie zu allen Fragen der Hofnachfolge und des landwirtschaftlichen Sondererbrechts insbesondere Höfeordnung, Landgut, Übergabevertrag, Verpachtung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer.
Ausland
Haben Sie Vermögenswerte im Ausland oder leben Sie oder Familienangehörige im Ausland? Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit? Die Kanzlei klärt welche Rechtsordnung Anwendung findet und berät Sie bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung.