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Über uns
Produktinfos Er ist aufgrund seines Spezialstudiums Wirtschafts- und Steuerrecht insbesondere für den mittelständischen Unternehmer ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen von der Rechtsform-Wahl bis zur Beratung und Vertretung in Arbeitssachen. Ergänzt wird seine fachliche Kompetenz durch seine politische Arbeit für den Mittelstand. Die Schnittstellen von Steuerrecht und Gebührenrecht, Schadensersatzrecht bzw. Strafrecht sind seine Spezialität, weswegen er auch häufig von Steuerberatern hinzugezogen wird. Familienrechtliche Fallgestaltungen werden von ihm individuell zugeschnitten unter Beachtung des Kindeswohls behandelt. RA Walter beachtet eine stringente Fortbildung und widmet sich in mehreren Betreuungsverfahren und in einem Förderverein den Interessen von Menschen mit Behinderung. Weitere Informationen Rechtsanwalt Klaus Walter versteht sich als Generalist und bedient seit 36 Jahren die gesamte Palette des traditionellen Berufsbildes des Rechtsanwaltes als unabhängiger Berater in allen Rechtsangelegenheiten, vom Arbeitsrecht bis zum Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsrecht.