Über uns
Seit 1992 ist RA Bleher als Anwalt tätig, spezialisiert im Miet-, Wohnungseigentums-, Makler-, Nachbar- u. Grundstücksrecht, ausgewiesen durch den Fachwanwaltstitel für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht seit 2005. Umfassend sind wir auch tätig im Verkehsrecht, Erbrecht u. Arbeitsrecht, übernehmen aber auch sonst alle gängigen Rechtsgebiete einer Einzelkanzlei. Darüber hinaus führt RA Bleher Betreuungen und berät Sie auch in diesem Bereich umfassend. RA Bleher betreut Sie persönlich von der Mandatsannahmne bis zum Abschluss des Mandatsverhältnisses.
Schwerpunkte und Leistungen
Bußgeldsachen