Bewertung für Burger Michael Anwaltskanzlei
userxxx
Abzuraten.
leider kann ich bzgl. Herrn Burger keine gute Bewertung abgeben.
Ich kämpfte um ein Besuchsrecht zu einer im Pflegeheim untergebrachten erwachsenen, nach einem Koma-Fall gedächtnisbeeinträchtigten, unter Betreuung stehenden befreundeten Frau, die ich dort im Heim als Besucher meiner dort untergebrachten Mutter kennen gelernt hatte.. Der Betreuerin gefiel die Freundschaft nicht und sie untersagte meine Besuche. Herr Burger machte einen Fehler nach dem anderen. Anstatt vor das Betreuungsgericht ging er fälschlicherweise vor das Familiengericht, welches nur für minderjährige Betroffene zuständig gewesen wäre. Gegen eine fachlich bzgl. Betreuungsrecht inkompetenten Richterin (da Fam.richterin) war Herr Burger als langjähriger Anwalt nicht ansatzweise in der Lage mein Recht durchzusetzen. Bei erwachsenen Personen, würden nämlich die Grundrechte gelten (sowohl meinerseits wie auch seitens der Betroffenen), (sowie die Betreuungsgesetze) z.B.:
Art.13GG nach welchem die betreute Person selbst zu entscheiden gehabt hätte, wer sie in ihren Räumlichkeiten besuchen darf.(die Betreuer haben sich danach zu richten - siehe Betreuungsgesetz). Aber auch GG Art.2 (Persönlichkeitsrecht ...Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von userxxx am Mi. 30.10.2024Weitere Bewertungen unserer Partner
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Info: Bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Angebot von Burger Michael Anwaltskanzlei, sondern um von goyellow.de bereitgestellte Informationen.