Über uns
Leistungen
Wir haben uns mit Lust auf das Arbeitsrecht fokussiert. Wir beraten Arbeitgeber, Vorstände, leitende Angestellte, sonstige Arbeitnehmer, Geschäftsführer, in den Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts bzw. des Dienstvertragsrechts.
Dieses umfasst etwa:
- die Beratung und Vertretung bei Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Dienstverträgen, wie Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen, Abfindungsverhandlungen, Massenentlassungen, Entlassung sowie Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen, Befristungen, Entfristungsklagen
- Fragen des laufenden Arbeitsverhältnisses / Dienstvertrages, wie z.B. zur/zu Abmahnungen, Arbeitszeit, Teilzeit, Vergütungen, Überstunden, Versetzungen, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Dienstwagen, Weisungen, Datenschutz
- Fragen bei der Einstellung und Begründung des Arbeitsverhältnisses / Dienstvertrages etwa die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen ( auch befristeten) sowie Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, zulässige Fragen bei der Einstellung, Auswahlverfahren, Diskriminierungsaspekte
- Fragen der (Um-)Strukturierung, wie z.B. Personalanpassungsmaßnahmen, Ausgliederungen, Betriebsübergänge, Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialpläne
- Fragen des Betriebsverfassungsrechts, wie Einigungsstellenverfahren
- Fragen des Tarifrechts, wie z.B. die Flucht aus dem Tarifvertrag, Streik, Aussperrung
Bei aller Bescheidenheit ist es etwas Besonderes, dass Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Bussmann mehrere Jahre bei Arbeitgeberverbänden tätig war, und Syndikusanwalt im Konzernbereich Arbeits- und Tarifrecht bei einem der größten Klinikenbetreibers Deutschlands war.