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Christian Demuth Rechtsanwalt

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Über mich Bei Vorwürfen im Straßenverkehr, zur Abwehr von Fahrverboten und Fahrerlaubnismaßnahmen brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand: Als Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf vertritt Christian Demuth seine Mandanten bundesweit mit fachanwaltlicher Kernkompetenz im Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Christian Demuth ist seit Jahren eine renommierte Adresse, wenn kompetente anwaltliche Unterstützung nach dem Vorwurf eines Vergehens im Straßenverkehr geht. Ihr Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie erfahren in allen Verkehrsstrafsachen, bei Ordnungswidrigkeiten und Fragen rund um Ihre Fahrerlaubnis. Mit hoher Beratungskompetenz und profunden Erfahrungen in der zielführenden Vertretung oder Verteidigung von Mandanten bietet Rechtsanwalt Demuth qualifizierten Rechtsbeistand in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit allen verkehrsrechtlichen Belangen, einschließlich des Fahrerlaubnisrechts. Der Erhalt Ihrer persönliche Mobilität ist das Anliegen von Rechtsanwalt Christian Demuth. Nehmen Sie mit Rechtsanwalt Christian Demuth in Düsseldorf Kontakt auf, wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Als Strafverteidiger und Experte für verkehrssstraf- und bußgeldrechtliche Sachverhalte kämpft er bundesweit für Ihr Recht. Die Komplexität des straßenverkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldrechts erfordert die Verteidigung mit dem Wissen und der Erfahrung eines Spezialisten. Schon in scheinbar einfach gelagerten Bußgeldsachen stehen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf dem Spiel. Ein versierter Rechtsanwalt kennt die Schwächen der gängigen Messverfahren und weiß, welche Argumente zur Verhinderung eines drohenden Fahrverbotes anzuführen sind. Strafrechtliche Vorwürfen wie Trunkenheitsfahrt oder Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Unfällen mit fahrlässiger Tötung sind schwerwiegende Delikte, die von einem hohen Verfolgseifer der Jusitz und der Androhung empfindlicher Strafen und schwerwiegender Maßnahmen wie Entziehung der Fahrerlaubnis sowie der Festsetzung langer Sperrfisten für die Neuerteilung der Fahrerlaubis geprägt sind. Auch vermeintlich harmlose Beschuldigungen wie Nötigung im Straßenverkehr oder fahrlässige Körperverletzung können neben einer Geldstrafe schnell zu einem mehrmonatigen Fahrverboten führen. In vielen Fällen muss man von Anfang an auch die Möglichkeit der Anordnung einer MPU im Blick haben. Hier steht viel auf dem Spiel und schon durch eine unbedachte Aussage kann man sich sämtlicher Chancen berauben. Hier ist nur durch einen im Verkehrsrecht und Strafrecht versierten Rechtsanwalt gewährleistet, dass sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Als Strafverteidiger unterstützt Sie Rechtsanwalt Christian Demuth fachanwaltlich in allen denkbaren Tatbeständen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, ganz gleich, ob Ihnen zu Recht oder zu Unrecht eine Straftat vorgeworfen wird. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Rotlichtmissachtung oder falsches Überholen. Rechtsanwalt Demuth vertritt Sie mit Erfahrung und Augenmaß auf der Grundlage seiner längjähriger Expertise und Erfahrung, einem gewachsenem Netzwerk und Gespür für das Machbare. Grundsätzlich sollten Sie Ihren versierten Strafverteidiger so früh wie möglich hinzuziehen, das heißt nach Erhalt eines Anhörungsbogen oder einer Vorladugn, um in einer Strafsache oder einem Bußgeldverfahren Ihre Interessen optimal zu wahren: Hier bieten Ihnen Rechtsanwalt Christian Demuth Soforthilfe auch in Notfällen an. Eine schnelle und gute Erreichbarkeit und Terminvergabe ist der Rechtsanwaltsanwaltskanzlei Christian Demuth ein besonderes Anliegen. Als Anwalt im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Demuth der Kampf um die Rechte von Mandanten in Düsseldorf und Umgebung sowie der Wahrung Ihrer persönlichen Mobilität auf Rädern in Ihrem speziellen Fall ein besonderes Anliegen. Die absolute Interessenwahrung und gebotene Diskretion dürfen Sie voraussetzen. Allein Ihrem Interesse verpflichtet, bemühe ich mich intensiv um eine Beendigung des Verfahrens im Vorfeld einer öffentlichen Verhandlung. Kommt es trotzdem zum Prozess, setzt er sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für Ihre Interessen ein. Dabei ist er ausschließlich als Verteidiger tätig. Nicht als Opferanwalt, nicht als Zeugenbeistand. Er verteidigt konsequent ausschließlich Menschen, die beschuldigt werden, direkt und zielführend. Verteidigung in folgenden Fällen des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts (Auswahl): - Fahrlässige Tötung / Körperverletzung im Straßenverkehr - Gefährdung des Straßenverkehrs - „Fahrerflucht“: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Nötigung - Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch - Unterlassene Hilfeleistung - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz - Geschwindigkeitsübertretung - Rotlichtmissachtung - Fahrässige Körperverletzung, Tötung - Beleidigung im Straßenvekrehr - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - Fahrt unter Rauschmitteleinwirkung - Verbotene Kraftfahrzeugrennen

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